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Arbeitsschutz für Führungskräfte

Die TU Dortmund als Arbeitgeber – Arbeitsschutz für Führungskräfte

 

Die Freiheit von Forschung und Lehre ermöglicht ein vielseitiges und dynamisches Hochschulleben. Daher unterscheiden sich Hochschulen in ihrer Organisation deutlich von Industrieunternehmen oder Behörden der öffentlichen Verwaltung. Die Technische Universität Dortmund gliedert sich in Fakultäten, zentrale Einrichtungen und Verwaltung. Der Rektor vertritt die Universität nach außen. Zu den fachverantwortlichen Führungskräften gehören u. a. Dekane*innen, Geschäftsführende Direktoren*innen, Lehrstuhlleiter*innen, Professoren*innen, Leiterinnen und Leiter der zentralen Einrichtungen, Dezernenten*innen, Abteilungsleiter*innen, Werkstattleiter*innen. Die Führungskräfte sind für die Sicherheit und die Durchführung der Unfallverhütung in ihrem jeweiligen Arbeitsbereich (z. B. Lehrstuhl, Versuchsstand) verantwortlich. Sie tragen die Organisations- und Kontrollverantwortung im Arbeits- und Umweltschutz. Diese Verantwortung schließt ggf. eine zivilrechtliche Haftung und äußerstenfalls auch eine strafrechtliche Einstandspflicht gemäß der jeweiligen Leitungsfunktion mit ein.

Verwaltungsanweisung des Kanzlers über den Vollzug von Rechtsvorschriften des Arbeits- und Umweltschutzes in der Universität Dortmund vom 26. Februar 2024

Erstinformationen für neue Führungskräfte und Hochschullehrende u. a. zum Unfallversicherungsschutz, Brandschutz und Arbeitsmedizin

 

 

Einen Unterweisungsfilm zu der Arbeitsschutz-Organisation der TU Dortmund, dem Unfallversicherungsschutz und dem Notfallmanagement findet sich im Serviceportal/ Intranet der TU unter dem abgebildeten QR-Code. Der Film ist 6:35 Minuten lang und er ist leider nur in deutscher Sprache verfügbar.

QR-Code auf einen Unterweisungsfilm zur Arbeitsschutzorganisation © TU Dortmund​/​ ITMC
QR-Code auf einen Unterweisungsfilm zur Arbeitsschutzorganisation.

Die DGUV Branchenregel "Hochschule" unterstützt alle Verantwortlichen dabei, diesen vielfältigen Anforderungen des Hochschulalltags gerecht zu werden. Die Branchenregel thematisiert nicht nur typische Gefährdungen, wie die Arbeit in Laboren oder den Umgang mit Gefahrstoffen. Im Fokus stehen auch typische Situationen wie Praktika, Exkursionen oder Hochschulsport. Verantwortliche sollten nicht nur die Standardsituationen, sondern immer auch Besonderheiten, wie neue Forschungsgebiete, Großveranstaltungen oder Havarien betrachten.

Grundlegende Aufgaben der fachverantwortlichen Führungskräfte

  • Im Lehr- und Forschungsgebiet die technischen, organisatorischen und personellen Strukturen organisieren, schaffen, sicher stellen und kontrollieren
  • Einrichtungen so gestalten, dass Unfälle und Berufskrankheiten vermieden werden
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und die Umsetzung von geeigneten Maßnahmen
  • Erstellung von Betriebsanweisungen für einen gefahrlosen Ablauf von Arbeiten
  • Durchführung bzw. Organisation der Unterweisungen
  • Überwachung der Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen
  • Innere Organisation von Rettungsketten und im Notfallmanagement
  • Innere Organisation z. B. Bestellung der Beauftragten (z. B. Si­cher­heits­be­auf­trag­te u. a.)
  • Beachtung der arbeitsmedizinischen Vorsorgemaßnahmen
  • und vieles mehr.

Um den Angehörigen der Technischen Universität Dortmund den Zugriff auf die aktuellen Rechtsvorschriften zu ermöglichen, wurden für diese die Zugriffsrechte auf zahlreiche Datenbanken erworben. U. a. gilt dies für die Umwelt-Online-Datenbank und den Online-Recherchedienst der Universitätsbibliothek (Perinorm).

Das Referat Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz unterstützt und berät die verantwortlichen Führungskräfte in den Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung u. a. über die Wahrnehmung und die Umsetzung der Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz.