Zum Inhalt

Umgang mit Krankheitserregern nach Infektionsschutzgesetz

Für den gezielten Umgang mit Krankheitserregern wird eine persönlich zugeteilte Erlaubnis nach §44 Infektionsschutzgesetz benötigt. Das Referat Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz unterstützt die Einrichtungen bei der Einrichtung geeigneter Arbeitsplätze und der Beantragung der Erlaubnis beim zuständigen Gesundheitsamt der Stadt Dortmund.

Ansprechpartner: Andreas Schlemmer