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Strahlenschutz, Laserschutz, gentechnische Anlagen und biologische Arbeitsstoffe

Kennzeichnung zu Strahlenschutz, Gentechnik und Biostoffe © Ref. 7​/​TU Dortmund

Für Strahlenschutzbereiche und gentechnische Anlagen liegt die Betreiberverantwortung bei der Hochschulleitung, die administrativ und organisatorisch durch das Referat Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz im Vollzug der Vorschriften und Genehmigungsauflagen unterstützt wird.

Umgang

Für den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen, den Umgang mit Krankheitserregern oder Betäubungsmitteln sowie für den Einsatz bestimmter Laser sind gesetzliche Vorschriften und innerbetriebliche Regelungen zu beachten. Zum Teil müssen auch hier Genehmigungen, Anzeigen oder Erlaubnisse erfolgen. Zu diesen Themengebieten berät das Referat Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz die betreibenden Lehrstühle und Einrichtungen, unterstützt Antragsverfahren und führt zentrale Kataster für die gesamte Hochschule.