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Strahlenschutz

X-Ray © Ref. 7​/​TU Dortmund

Umgangsgenehmigungen werden durch die zuständige Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde (Bezirksregierung Arnsberg) erteilt bzw. überwacht.

Verantwortlich im Sinne des Strahlenschutzgesetzes ist der Kanzler der Technischen Universität Dortmund als Strahlenschutzverantwortlicher.

Er sorgt außerdem für ausreichend fachkundige Strahlenschutzbeauftragte für die Leitung oder Beaufsichtigung von Tätigkeiten an den einzelnen Umgangsorten.

Es gilt die allgemeine Strahlenschutzanweisung der TU Dortmund.

Strahlenschutzbeauftragte

Die Strahlenschutzbeauftragten in den einzelnen Einrichtungen üben die organisatorischen und administrativen Aufgaben vor Ort im Strahlenschutzbereich aus. Strahlenschutzbeauftragte benötigen hinsichtlich des Umgangs mit radioaktiven Stoffen oder des Betriebs von Strahleneinrichtungen ( z. B. Röntgenanlagen) eine Ausbildung gemäß Strahlenschutzverordnung.

Informationen zur Bestellung der Strahlenschutzbeauftragten, sowie über die notwendigen Mitbestimmungsverfahren gibt das Referat Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz. Hier werden die Strahlenschutzbeauftragten bestellt und auch bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt.

Des weiteren sind alle Schriftwechsel und Umgangsgenehmigungen, sowie Anzeigen über das Referat Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz an die Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden zu richten.

Sicherheitsüberprüfungen

Die Sicherheit von Röntgengeräten muss in der Regel wiederkehrend alle 5 Jahre durch Sachverstände überprüft werden. Das Referat Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz unterstützt die Einrichtungen über einen Rahmenvertrag bei der Erfüllung dieser Pflichten. Termine können über das Referat Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz abgestimmt werden.

Für Tätigkeiten von TU Mitgliedern in fremden Strahlenschutzbereichen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (Bsp.: DESY, BESSY, FRM II..) unterhält das Referat Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz zentral für die gesamte TU eine Genehmigung nach §25 Strahlenschutzgesetz. Über Abgrenzungsverträge mit den meisten großen und bekannten Forschungseinrichtungen werden Forschungsaufenthalte in diesen Einrichtungen auch formal ermöglicht und Strahlenpässe geführt.

Ansprechpartner: Andreas Schlemmer