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Unfallmeldungen

Die Informationen zum Unfallversicherungsschutz, Krankentransport und zur Unfallmeldung finden Sie im Serviceportal der TU Dortmund.

Unfallanzeige Beschäftigt

Wegeunfallanzeige Beschäftigte

Unfallanzeige Beamte und Beamtinnen

Studierende melden einen Arbeits- und Wegeunfall (im Zusammenhang mit Ihrem Studium) im Studierendenwerk Dortmund.

 

Das Wichtigste in Kürze

Beschäftigte der TU Dortmund sind kraft Gesetzes gegen die Folgen von Unfällen (Arbeits- und Wegeunfälle) bei der Unfallkasse NRW versichert.

Studierende der TU Dortmund sind kraft Gesetzes gegen die Folgen von Unfällen ebenfalls bei der Unfallkasse NRW versichert.

Es entscheidet immer die Unfallkasse NRW hinsichtlich der zu erbringenden Leistungspflicht.

Beamtinnen und Beamte sind bei Dienstunfällen im Rahmen des Landesbeamtengesetzes geschützt. Sie stellen nach der Behandlung einen Antrag auf Anerkennung eines Unfalls als Dienstunfall im Personaldezernat. Die Kostenerstattung erfolgt über das Personaldezernat und nicht über die Beihilfe.

 

Bitte senden Sie uns Ihre Formulare an unsere Funktionsmailadresse unfallmeldungtu-dortmundde