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Zuständigkeiten

Die Hochschulleitung ist zuständig für die Aufstellung einer Notfallorganisation.

Führungskräfte sind in Ihrem Verantwortungsbereich für den Brandschutz vor Ort zuständig.

  • Sie stellen sicher, dass alle Auflagen die, sich aus dem Brandschutzes ergeben sowie die Schulung der Mitarbeiter bzgl. des Verhaltens im Brand- bzw. anderen Gefahrenfällen beachtet werden.
  • Sie stellen auch sicher, dass die Fluchtwege dauerhaft von Gegenständen freigehalten werden und Notausgangstüren jederzeit leicht geöffnet werden können.

Beschäftigte und Studierende beachten die Vorgaben und setzen sie um.

Das Referat Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz organisiert die Kursangebote für die Brandschutzhelfer, beschafft Feuerlöscher etc., beauftragt die wiederkehrenden Prüfungen der Feuerlöscher bzw. Lösch- und Brandmeldeanlagen. Ihre Ansprechpartner sind Uwe Tepe und Claus Poppe.

Das Thema „Brandschutz“ ist Bestandteil der regelmäßig stattfindenden Unterweisungen.

Aufgaben des Brandschutzbeauftragten

Die Brandschutzbeauftragten Uwe Tepe und Claus Poppe organisieren und überwachen die Durchführung der Maßnahmen, die sich aus der jeweiligen Brandschutzordnung ergeben.

Insbesondere sind das folgende Aufgaben:

  • Sie sind die zentrale Ansprechpartnern für alle Belange des Brandschutzes.
  • Koordinierung der Aktivitäten im Brandschutz und Abstimmung mit anderen Fachabteilungen, Feuerwehr etc..
  • Beratung bei Planungen, Beschaffungen und Änderungen von baulichen Anlagen und Verfahrensprozessen.
  • Sie leisten Hilfe und Unterstützung im Brandfall.
  • Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall oder Außerbetriebsetzen von Brandschutzeinrichtungen.
  • Kontrolle Einhaltung von Brandschutzvorschriften, behördlichen Auflagen, Kontrollen und Brandschutzkonzepte.
  • Unterstützung bei der Unterweisung der Beschäftigten im Brandschutz.
  • Information der Hochschulleitung über jegliche brandschutztechnische Mängel.