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Laserschutz und inkohärente optische Strahlung (Lampen, LED)

Foto Laserbereiche © A. Schlemmer​/​TU Dortmund

Die Lehrstuhlleitungen und Einrichtungsleitungen, die Laser, Laserbearbeitungsmaschinen oder leistungsstarke Lampen oder LED´s in ihren Bereichen einsetzen sind für den sicheren Betrieb nach den aktuellen Rechtsvorschriften und dem Stand der Technik verantwortlich. Im Beschaffungsvorgang ist der Erwerb sicherer und zertifizierter Produkte zu beachten.

Herstellertabelle © A.Schlemmer​/​ TU Dortmund
Tabelle mit zwei Spalten, in denen rechtliche Regelungen für Hersteller und Betreiber von Lasereinrichtungen aufgelistet werden.

Für die Gefährdungsbeurteilung, Expositionsbestimmungen am Arbeitsplatz und zur Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen bietet Referat 7 auf Anfrage eine individuelle Beratungsleitung an.

Bestellung von Laserschutzbeauftragten:

Gemäß der Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor künstlicher optischer Strahlung hat die Lehrstuhlleitung/ Einrichtungsleitung vor der Aufnahme des Betriebs von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4, sofern sie nicht selbst über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen, einen Laserschutzbeauftragten schriftlich bestellen zu lassen. Der Laserschutzbeauftragte muss über die für seine Aufgaben erforderlichen Fachkenntnisse verfügen. Die fachliche Qualifikation ist durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang nachzuweisen und durch Fortbildungen auf aktuellem Stand zu halten. Das Verfahren zur Bestellung von Laserschutzbeauftragten an der TU Dortmund ist im Folgenden beschrieben:

Laserschutzbeauftragte Auswahl © A. Schlemmer​/​ TU Dortmund
Das Ablaufschema zeigt die Schritte zur Bestellung von Laserschutzbeauftragten. Die Einrichtungsleitung trifft eine Auswahl und schlägt Mitarbeiter*in vor. Die Personalräte werden vom Referat 7 beteiligt. Die Hochschulleitung erstellt eine Bestellungsurkunde. Zu dieser muss die bestellte Person ihr Einverständnis schriftlich geben.

Ansprechpartner im Referat 7 ist Andreas Schlemmer