Coronavirus - Informationen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Die TU Dortmund trifft Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus am Arbeits- und Studienplatz auf Basis der Gefährdungsbeurteilung/ des Hygienekonzeptes.
Am 28. Februar 2023 lief die Corona-Schutz-Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen aus. Damit entfallen seit dem 01. März 2023 die durch Landesrecht vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen.

Pandemiebeauftragter
Das Rektorat der TU Dortmund hat einen Pandemiebeauftragten benannt: Bernd Lilienthal, Leiter der Stabsstelle Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), koordiniert die Maßnahmen. Sie erreichen ihn unter diesen Kontaktdaten.
Verhaltenshinweise
Das Coronavirus existiert weiterhin, schwere Verläufe sind jedoch deutlich seltener geworden. Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges Lüften und Händewaschen bleiben weiterhin sinnvoll und werden ausdrücklich empfohlen. Achten Sie in Innenräumen auf eine sehr gute (Stoß-)Durchlüftung. Hinfällig sind jedoch pandemiebedingte Maßnahmen insbesondere zum Abstandhalten in den Gebäuden.
Hinweis: In den Einrichtungen nicht mehr benötigte Plexiglastrennscheiben können abgebaut werden. Diese sind jedoch in den Einrichtungen zu lagern. Eine Rückgabe an das Referat 7 oder die Werkstätten ist nicht möglich.