Zum Inhalt

Vorsorgeuntersuchung beruflich strahlenexponierter Personen

An der TU Dortmund wird zwischen Pflichtuntersuchung und Wunschuntersuchung nach Röntgen- oder Strahlenschutzverordnung unterschieden.

Hinweis für den Sonderfall Auslandsaufenthalte:

Untersuchungen, welche von Anlagen im Ausland (CERN, ILL …) meist für die Zutrittserlaubnis gefordert werden, sind in jedem Fall Wunschuntersuchungen. Die notwendigen Unterlagen/ Untersuchungsnachweise können durch den betriebsärztlichen Dienst im Rahmen dieser Untersuchung ausgestellt werden. Für Pflichtuntersuchungen fehlt der TU Dortmund hier die rechtliche Grundlage, da der Geltungsbereich der Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung ausschließlich auf die Bundesrepublik Deutschland begrenzt ist. Die Untersuchung und der Umfang der Untersuchung können somit nicht durch den Arbeitgeber angeordnet werden.

Pflichtuntersuchung

Nach §37 RöV oder § 60 StrlSchV sind beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie A (>6mSv effektive Jahresdosis) oder auf Anordnung der Aufsichtsbehörde auch Personen der Kategorie B (>1mSv/Jahr <6mSv/Jahr) vor Aufnahme der Arbeit und vor  Ablauf eines Jahres nach der letzten Beurteilung zu untersuchen.

Diese Untersuchung wird für Mitarbeiter der Technischen Universität Dortmund in aller Regel von Ärzten des Betriebsärztlichen Dienstes durchgeführt. Fr. Schmidt vergibt die Untersuchungstermine für neue Mitarbeiter und Wiederholungsuntersuchungen.

Um die Vorsorgeuntersuchung gemäß entsprechender Richtlinie nach StrlSchV durchführen zu können, sind dem ermächtigten Arzt nach §38 RöV und §§61, 95 StrlSchV Informationen zu Arbeitsbedingungen und Art der Strahlenexposition zur Verfügung zu stellen.

Um dieser Verpflichtung nachzukommen, ist das folgende Formular von dem zuständigen Strahlenschutzbeauftragten vor der Untersuchung auszufüllen und dem zu untersuchenden Mitarbeiter zu der Untersuchung mitzugeben.

Anamnesebogen Pflichtuntersuchung

Wunschuntersuchung

Neben der Pflichtuntersuchung nach Röntgen- oder Strahlenschutzverordnung besteht für alle beruflich strahlenexponierten Mitarbeiter der TU-Dortmund die Möglichkeit sich über das Referat 7 (Fr. Schmidt) zu einer Wunschuntersuchung anzumelden.

Den Umfang der Untersuchung stimmen der Betriebsarzt und der Mitarbeiter bei der Untersuchung ab. Das Untersuchungsergebnis wird dem Mitarbeiter mündlich mitgeteilt. Das Referat 7 erhält eine Rückmeldung über die Teilnahme an der Untersuchung, ausdrücklich nicht über das Ergebnis.

Um auch diese Wunschuntersuchung in Anlehnung an die Richtlinie nach StrlSchV durchführen zu können, benötigt der Arzt Informationen zu Arbeitsbedingungen und Art der Strahlenexposition.

Das folgende Formular kann von dem Mitarbeiter selbst ausgefüllt werden und muss zur Untersuchung mitgebracht werden.

Anamnesebogen Wunschuntersuchung

Ansprechpartner: Andreas Schlemmer