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Umsetzung des Gentechnikgesetzes

Impressionen aus einem Labor Sicherheitswerkbank, Zentrifugenröhrchen und Eingangstür mit Gefahrhinweisen © Ref. 7​/​TU Dortmund

Betreiber der gentechnischen Anlagen an der TU Dortmund ist der Kanzler. In NRW ist die Bezirksregierung Düsseldorf die zuständige Behörde für die die Erteilung einer Genehmigung bzw. die Bescheidung einer Anzeige oder Anmeldung zur Errichtung einer gentechnischen Anlage und zur Durchführung gentechnischer Arbeiten. An der TU Dortmund ist für die verwaltungsmäßige Betreuung der gentechnischen Anlagen das Referat Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz zuständig. Anmeldungen bzw. Anträge auf Genehmigung sind unter Verwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Formblätter zu erstellen und dem Referat Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz vorzulegen. Von dort erfolgt die Anmeldung bzw. Beantragung bei der Bezirksregierung Düsseldorf.

Weitere Informationen

Internetseiten der BR Düsseldorf – Umweltschutz-Gentechnik

Formblattsatz (ausfüllbare Word-Dokumente), Internetseite des Länderausschusses Gentechnik. Die Formblätter A bis M basieren auf einem Beschluss des Länderausschusses Gentechnik und sie werden bundesweit verwendet.

Weitere Hilfe und Beratung sowohl bei der Ausfüllung dieses Antrages als auch bei anderen Fragen zum Gentechnikrecht sind nach Absprache in dem Referat Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz möglich. Es hat sich bewährt schon in der Planungsphase Kontakt mit dem Referat Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz und über uns auch mit den zuständigen Mitarbeiter*innen der Revisionsbehörde in Dortmund (Außenstelle der Bezirksregierung Arnsberg) aufzunehmen.

Ansprechpartner: Andreas Schlemmer