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Asbest

Was ist Asbest?

Asbest ist der Oberbegriff für eine Reihe natürlich vorkommender, faserförmiger Silikat-Minerale, die eine große Festigkeit besitzen, hitze- und säurebeständig sind und verwoben werden können. Man unterscheidet fest und schwach gebundene Asbesprodukte. Von schwach gebundenen Asbestprodukten in Gebäuden können durch Alterung, beim Umgang und durch äußere Einwirkungen Asbestfasern in die Raumluft freigesetzt werden. Bei fest gebundenem Asbest ist durch Zusatz von zementhaltigen Bindemitteln eine Faserfreisetzung ohne mechanische Einwirkung nicht oder nur in geringem Umfang zu  erwarten. Bei dem Umgang mit diesen Baustoffen werden Fasern frei, die lungengängig sind zu Erkrankungen führen können. Das bloße Vorhandensein o. g. Baustofffe in einem Gebäude bedeutet nicht zugleich das Vorliegen einer konkreten Gefahr.

Asbest-Vorkommen in den Gebäuden der TU Dortmund

Bis Ende der 1970er Jahre wurde Asbest weltweit als "Standardbaustoff" hauptsächlich zur Sicherstellung des Brandschutzes eingesetzt. Insbesondere Asbestzement ist heute noch in sehr vielen Gebäuden verbaut und bleibt bei unterbleibender mechanischer Bearbeitung ungefährlich. An der TU Dortmund bestehen einige Gebäudefassaden aus Asbestzement. Es sind insbesondere auch Fensterbänke und Brandschutztüren mit Asbestfüllungen vorhanden. Asbest ist hierbei sicher verbaut worden bzw. liegt gekapselt vor. Bei baulichen Maßnahmen oder Reparaturen, wie z. B. beim Schließzylindertausch werden alle arbeitsschutzrechtlichen Maßnahmen eingehalten und dokumentiert.

Schwach gebundene Asbestprodukte finden sich vorwiegend in Dichtungsringen, Dichtungsschnüren und verschiedenen anderen Formen, hauptsächlich im Technikbereich.

Asbesthaltige Putz- und Spachtelmassen

Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW als Gebäudeeigentümer und Vermieter informiert, dass bei der Errichtung und Modernisierung von Gebäuden bis zum Jahr 1995 Putzen, Spachtelmassen und Baukleber verwendet sein können, die geringe Spuren von Asbest enhalten können. Durch den BLB NRW sind der TU Dortmund Eingriffe in die potenziell asbesthaltigen Bauteile (Wände, Stützen, Decken, etc) ohne vorherige Beprobung untersagt worden. Der BLB NRW ist derzeit nicht in der Lage konkrete Aussagen über den tatsächlichen Asbestgehalt in den betroffenen Gebäuden zur Verfügung zu stellen.

Wir bedauern Ihnen mitteilen zu müssen, dass somit bis auf weiteres mechanische Eingriffe (z. B. Bohren) an potenziell asbesthaltigen Bauteilen ohne vorherige Beprobung zu unterlassen sind. Dies gilt für Beschäftigte und Fremdfirmen. Sollten mechanische Eingriffe erforderlich sein, melden Sie diese bitte bei dem Dezernat 6. Das Dezernat 6 veranlasst dann die notwendigen Maßnahmen.

Informationen sind im Serviceportal hinterlegt.

 

Für die übliche Gebäudenutzung werden Gesundheitsgefahren in den betroffenen Gebäuden ausdrücklich ausgeschlossen. Gebäude mit dem Errichtungsjahr 1996 oder jünger gelten als asbestfrei.