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Gefährdungsbeurteilungen

Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilungen ist gesetzlich erforderlich. Das Referat Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz stellt Ihnen Instrumente zur Dokumentation Ihrer Gefährdungsbeurteilungen zur Verfügung. Sinnvoll ist es, das Vorgehen zu planen, die verantwortlichen Personen festzulegen bzw. Teilaufgaben zu delegieren und in größeren Einheiten ggf. Analyseteams zu bilden. Die Gefährdungsbeurteilung kann Bestandteil eines umfassenden Qualitätsentwicklungsprogramms Ihrer Einrichtung sein.

Hier finden Sie hier weitere Informationen bzw. Vorschläge für Ihre Dokumentation, die zukünftig ergänzt werden:

Für reine Bürotätigkeiten, die auch Tätigkeiten in Seminarräumen und einfachen Funktionsräumen beinhalten:

 

Für Arbeitsbereiche mit technischen Einrichtungen (z. B. Labor, Werkstatt..)

Eine Gefährdungsbeurteilung ist von jeder Einrichtung/ Lehrstuhl/ … seit 1996 verpflichtend durchzuführen. Seit dem 19. Juli 2010 ist eine fehlende Dokumentation bei Prüfung durch die staatlichen Aufsichtsbehörden eine Ordnungswidrigkeit.

Zuständig und verantwortlich sind die Inhaber*innen von Leitungsfunktionen. Da die Mitarbeiter*innen ihre Arbeitssituation am besten kennen, sollten sie bei der Gefährdungsbeurteilung unbedingt beteiligt werden.

Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung (Bildschirmarbeitsplatz)

Sie können die Formulare zur Beschreibung Ihrer Organisationseinheit nutzen. Der Musterdokumentationsbogen für einen Bildschirmarbeitsplatz mit Checkliste  sollte sich selbst erklären. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Claus Poppe.

Muster Dokumentationsbogen zu Gefährdungsbeurteilung für Bildschirmarbeitsplätze ohne Checkliste

Muster Dokumentationsbogen zu Gefährdungsbeurteilung für Bildschirmarbeitsplätze mit Checkliste

 

Falls Sie eine Unterstützung bei der jährlichen Unterweisung mit den Themen: Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz und Notfallmanagement benötigen, kontaktieren Sie uns ebenfalls. Dieser Vortragspart kann von den Referats-Mitarbeiter*innen in Ihrer Unterweisungsveranstaltung nach Terminabsprache übernommen werden. Ihre Ansprechpartnerin ist Claudia Hannappel.

Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung (allgemein)

  1. Der Dokumentationsbogen ist das eigentliche Dokument der Gefährdungsbeurteilung. Definieren Sie Ihren Arbeitsbereich (z. B. Werkstatt). Tragen Sie eine Tätigkeit in Spalte 1 ein (z. B. Schleifen an Schleifstein). Befragen Sie Ihre Mitarbeiter*innen nach üblichen Tätigkeiten. Setzen Sie Prioritäten. Beginnen Sie mit der Tätigkeit mit von Ihnen geschätzten höchstem Unfallrisiko.
  2. Gehen Sie nun in der Liste Gefährdungskatalog (rosa) die Oberbegriffe (Spalte 1) Punkt für Punkt entsprechend der jeweiligen Tätigkeit durch. Sollte eine Gefährdungsart auf die zu beurteilende Tätigkeit zutreffen, so tragen Sie den passenden Unterpunkt (z. B. „Unkontrolliert bewegte Teile“) in die Spalte „Gefährdungen“ des Dokumentationsbogens ein. Beachten Sie auch besondere Betriebszustände, wie die Gefahren bei Wartung oder Reparatur.
  3. Mit der Liste der möglichen Maßnahmenvorschläge werden Ihnen erste Vorschläge zu Maßnahmen gegeben. Anhand der Nummer aus der roten Liste wählen Sie nun aus der entsprechenden Zeile einen Maßnahmenvorschlag aus, welche für Ihr spezielles Problem geeignet erscheint. Dabei sind die technischen Maßnahmen den organisatorischen oder personellen vorzuziehen. Tragen Sie diese oder andere optimal erscheinende Maßnahme in die vierte Spalte des Dokumentationsbogens ein. Überprüfen Sie, ob die gewählte Maßnahme die entdeckte Gefährdung beseitigen kann, oder ob durch diese Maßnahme die neue Gefährdungen auftreten. Die aufgeführten Maßnahmen passen nicht auf jede Art von Tätigkeiten, sie können teilweise nur Lösungsansätze vermitteln. Entwickeln Sie eigene Lösungswege.
  4. Aus der Spalte Fristen des Dokumentationsbogens soll deutlich werden, dass die Verantwortlichen Prioritäten setzen. Ist z. B. bei der Gefährdung „Absturz aus Höhe“ die „Eintrittswahrscheinlichkeit“ klein, besteht trotzdem ein sofortiger Handlungsbedarf, da die „Schadenshöhe“ ein tödlicher Unfall sein kann. Andere Fristen wie Wartungen, ergeben sich aus der Liste der Anlagen und Betriebsmittel. Diese Spalte sollte von den Verantwortlichen selbst, aber mindestens gemeinsam mit ihnen ausgefüllt werden.
  5. In der Spalte handelnde Person werden die zur Durchführung ausgewählten Personen namentlich festgelegt. Sie müssen für die Aufgabe ausreichend befähigt und autorisiert sein (Auswahlpflicht). Auch die ggf. erforderliche Finanzierung muss sichergestellt sein. Diese Spalte sollte von den Verantwortlichen selbst ausgefüllt werden.
  6. Ist die Maßnahme umgesetzt und hat sich in der Praxis bewährt (Kontrollpflicht) ist die Spalte durch Unterschrift und Datum abzuschließen.

Anmerkungen

Das Dokument der Gefährdungsbeurteilung verbleibt in Ihrem Bereich. Bei Begehungen und nach Schadensfällen wird das Dokument ggf. von der Hochschulleitung, dem beauftragten Referat 7, der Aufsichtsbehörde, dem Unfallversicherungsträger und den ermittelnden Behörden angefordert. Eine Gefährdungsbeurteilung ist als Verbesserungsprozess zu verstehen. Als Verantwortliche müssen Sie ständig, insbesondere nach Änderung des Arbeitsprozesses, bei neuen Mitarbeiter*innen oder Maschinen diese Bögen überarbeiten. Bei sicherheitswidrigen Zuständen, welche nicht in Ihren Aufgabenbereich fallen, besteht eine Meldepflicht gegenüber der zuständigen Stelle, z. B. dem Dezernat für Bau- und Facilitymanagement.

Ihre Ansprechpartnerin zu Gefährdungsbeurteilungen zur psychische Gefährdungen/ der Zufriedenheitsbefragung/ dem Führungskräftefeedback ist im Dezernat Personal Frau Parker.