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Sammeln und Übergabe in das Zwischenlager

Sammeln von Sonderabfällen

Nach Abfallarten getrennt sammeln.

Reaktive Stoffe vor der Entsorgung mit chemischem Sachverstand in inaktive Stoffe überführen. Eine Abfallbehandlung darf in dem Zwischenlager nicht vorgenommen werden. Bei Bedarf beraten Sie Frau Klauke oder Herr Dr. Voß gerne.

Ordnungsgemäße Behältnisse

Die Sonderabfälle müssen in geeigneten Gefäßen bereitgestellt werden. Zugelassene Behälter für das Sammeln und die Entsorgung sind im Sonderabfallzwischenlager zu erhalten.

Die Behältnisse müssen äußerlich sauber sein und dürfen bei flüssigem Inhalt mit maximal 90 Volumen% gefüllt sein.

Beschriftung

Schon beim Sammeln für eine einwandfreie und dauerhafte Beschriftung sorgen, damit keine „Fehlbefüllung“ passiert.

Die Beschriftung muss dem tatsächlichem Gefährdungspotential entsprechen, auch zu hohe Einstufungen sind zu vermeiden.

Etikettenvordrucke können Sie bei Frau Klauke oder Herrn Dr. Voß zum Selbstausdruck elektronisch erhalten.

Kosten und Kostenbewusstsein

Die Kosten der Entsorgung trägt zur Zeit in der Regel die zentrale Verwaltung. In Einzelfällen sind jedoch auch Kostenübernahmen von Einrichtungen erforderlich.

Es liegt im allgemeinen Interesse, die mit Sonderabfällen im Zusammenhang stehenden Kosten möglichst gering zu halten. Sie können der TU dabei helfen, indem Sie folgende Regeln beachten.

  • Abfälle mit chemischen Sachverstand deklarieren und beschriften.
  • Druckgasflaschen - Auf TÜV-Prüftermin achten!
  • Regelmäßig (mindestens jährlich) die Bestände kontrollieren. Hierbei auch auf den Zustand der Behältnisse achten.