Laserschutz und inkohärente optische Strahlung (Lampen, LED)
Die Lehrstuhlleitungen und Einrichtungsleitungen, die Laser, Laserbearbeitungsmaschinen oder leistungsstarke Lampen oder LED´s in ihren Bereichen einsetzen sind für den sicheren Betrieb nach den aktuellen Rechtsvorschriften und dem Stand der Technik verantwortlich. Im Beschaffungsvorgang ist der Erwerb sicherer und zertifizierter Produkte zu beachten.
Für die Gefährdungsbeurteilung, Expositionsbestimmungen am Arbeitsplatz und zur Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen bietet Referat 7 auf Anfrage eine individuelle Beratungsleitung an.
Bestellung von Laserschutzbeauftragten:
Gemäß der Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor künstlicher optischer Strahlung hat die Lehrstuhlleitung/ Einrichtungsleitung vor der Aufnahme des Betriebs von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4, sofern sie nicht selbst über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen, einen Laserschutzbeauftragten schriftlich bestellen zu lassen. Der Laserschutzbeauftragte muss über die für seine Aufgaben erforderlichen Fachkenntnisse verfügen. Die fachliche Qualifikation ist durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang nachzuweisen und durch Fortbildungen auf aktuellem Stand zu halten. Das Verfahren zur Bestellung von Laserschutzbeauftragten an der TU Dortmund ist im Folgenden beschrieben:
Ansprechpartner im Referat 7 ist Andreas Schlemmer