Bedrohungsmanagement
Die TU Dortmund toleriert keine Gewalt – egal in welcher Form.
Beim Erkennen bedrohlicher Verhaltensweisen sind alle Universitätsangehörigen, insbesondere die Führungskräfte gefragt.
Akutfall
Alarmieren Sie sofort die Polizei - Telefon 110
Bei Unfällen oder anderen Notsituationen muss schnell reagiert werden und die richtigen Maßnahmen zur Rettung von Menschen oder zur Eindämmung der Gefahr müssen getroffen werden. Nur durch die schnelle Reaktion anwesender Personen und eine gut funktionierende Rettungskette können in einem Notfall eine akute Verschlimmerung und mögliche Folgeschäden verhindert werden.
Wählen Sie bitte die Notruf-Telefonnummer der Feuerwehr bzw. der Polizei:
Telefonnummer 112
Telefonnummer 110
Informieren Sie anschließend auch bitte die Leitwarte über den Notfall (Telefonnummer: +49 231 755-3333)
Bleiben Sie ruhig!
Vermeiden Sie Panik und Hektik. Treten Sie gegenüber aggressiven Menschen ruhig, sicher und selbstbewusst auf. Wenn Sie ruhig bleiben, sind Sie sicherer in Ihren Handlungen und wirken beruhigend auf andere.
Kommunizieren Sie mit dem Gegenüber!
Stellen Sie Blickkontakt her und halten Sie die Kommunikation aufrecht. Reden Sie ruhig, laut und deutlich. Bleiben Sie sachlich und sprechen Sie die Person mit „Sie“ an.
Bleiben Sie souverän!
Drohen, beleidigen und provozieren Sie nicht.
Holen Sie sich kollegiale Unterstützung
Können Sie einen Konflikt nicht beilegen, rufen Sie Kolleg*innen, um Öffentlichkeit zu erzeugen. Personelle Überlegenheit führt häufig zur Beruhigung einer Situation.
Entziehen Sie sich körperlichen Angriffen
Ziehen Sie sich sofort zurück, machen Sie auf Ihre Lage aufmerksam. Vermeiden Sie Körperkontakt. Ihre Gesundheit ist wichtiger als die Akten oder die Büroeinrichtung.
Holen Sie Hilfe!
- Sich in einem Raum einschließen, weg von Fenster und Türen.
- Nicht die Aufmerksamkeit des Täters auf sich ziehen, Handy leise stellen.
- Oder – falls möglich: Sofort das Gebäude fluchtartig verlassen. Achtung: Nur fliehen, wenn relativ sicher ist, dass man dem Täter nicht begegnet. Vorsicht: Durch den Widerhall des Schalls kommen Schüsse manchmal aus einer anderen Richtung, als es zunächst scheint. Achten Sie darauf, nicht zum Gefahrenherd zu laufen.
- Wenn Sie in Sicherheit sind, sofort die Polizei alarmieren (110).
- Personen in den entsprechenden Gebäuden warnen, sich einzuschließen und zu warten, bis Entwarnung kommt, ohne sich selbst zu gefährden.
- Ggf. den TU-Wachtdienst 755-2212 informieren
Ansprechpersonen
Die Führungskräfte unterstützen Betroffene in belastenden Situationen. Sofern Führungskräfte nicht erreichbar sind, können Sie sich an das Dezernat Personal, das Dezernat Recht oder die Personalvertretungen wenden. Diese Organisationen stellen für die Hilfesuchenden eine vertrauensvolle Kontaktmöglichkeit dar, bei der Diskretion und Fairness, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen, gegenüber allen Beteiligten, zugesichert wird.
- Jede Form körperlicher Gewalt
- Gewaltandrohung (egal ob schriftlich oder mündlich)
- Mitbringen oder Zeigen von Waffen
- Extremer Ausdruck von Gewaltphantasien
- Stalking
- Suizidandrohungen oder -versuche
Bei sexuellen Übergriffen und Belästigungen wenden Sie sich bitte an Schuds, https://stabsstelle-cfv.tu-dortmund.de/schuds/, schuds@tu-dortmund.de.
Geraten Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter in belastende Situationen, haben Führungskräfte die Aufgabe, einzuschreiten und eine Klärung herbeizuführen.
- Bleiben Sie ruhig und besonnen. Kümmern Sie sich. Nehmen Sie die vortragende Person ernst.
- Vermeiden Sie jede Eskalation. Handelt es sich um eine akute Gefahr, so alarmieren Sie sofort die Polizei Telefon 110
- Bei kleineren Konfliktsituationen: Sprechen Sie weitere Einrichtungsangehörige an und gehen Sie gemeinsam vor.
- Handelt es sich um bedrohliches Verhalten durch Beschäftigte, dann nehmen Sie Kontakt mit dem Dezernat Personal auf. Benötigen Sie Unterstützung wie z. B. die Aussprache eines Hausverbots dann nehmen Sie Kontakt mit dem Dezernat Recht auf. Im Zweifelsfall hilft das Kanzler-Office weiter.
- Informieren Sie Ihre Mitarbeiter*innen und Mitarbeiter sowie Studierende nach Abstimmung mit betroffenen Personen und den von Ihnen einbezogenen Einrichtungen
- Verweisen Sie Presse-Anfragen stets an die Pressestelle der TU Dortmund, presse@tu-dortmund.de
- Beziehen Sie Ihre Kolleg*innen mit ein!
Führen Sie heikle Gespräche nicht alleine und nie außerhalb der Öffnungszeiten. Unter Umständen ist es ratsam, das Gespräch in Anwesenheit von Kolleg*innen oder Vorgesetzten, z. B. in einem neutralen Besprechungsraum zu führen.
Lassen Sie die Tür zum Nachbarbüro auf und stellen Sie sicher, dass dort Teammitglieder sind. Ihr*e Kund*in soll merken: Sie sind nicht allein.
Besprechen Sie gegenseitige, kollegiale Hilfe!
Stehen Sie Ihren Kolleg*innen bei. Helfen Sie – ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Vereinbaren und üben Sie ein gemeinsames Vorgehen an Ihrem Arbeitsplatz. Im Fall eines Konflikts kann dies z. B. ein bewusstes Ansprechen mit einem vorgetäuschten Anliegen sein, um dem*der Kolleg*in aus der Situation zu helfen.
Prävention im Arbeitsalltag
Machen Sie sich mit den Sicherheitskonzepten, dem Notfallhandbuch und den Gebäudeplänen vertraut.
Besuchen Sie die Schulungsangebote zu dem Thema.
Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit dem Wach- und Pförtnerdienst bzw. Ihrem Kolleg*innenkreis auf, wenn sich ein aggressiver oder emotionaler Gesprächsverlauf mit einem Kunden andeutet.
Scheren, Locher und Hefter, o. ä. können schnell als Waffe oder Wurfgeschoss gegen Sie verwendet werden. Diese sollten an sicherer Stelle verwahrt werden. Dies gilt auch für Messer in Büro- / Teeküchen.
Achten Sie auf ausreichende Distanz zu Ihren Kund*innen, z. B. durch Positionierung des Mobiliars.
Verteidigung ist gut – Flucht ist besser. Achten Sie an Ihrem Arbeitsplatz auf Rückzugsmöglichkeiten, z. B. einen kurzen und freien Weg zur Zimmertür.
Nutzen Sie für kritische Gespräche gegebenenfalls Besprechungs- oder Seminarräume mit zwei Ausgängen.
Sprechen Sie im Kolleg*innenkreis über bedrohliche Situationen. Treffen Sie Absprachen, um schnell Hilfe zu erhalten.
Erkennen Sie die Notwendigkeit von baulichen oder technischen Maßnahmen, sprechen Sie bitte das Referat Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie das Dezernat Bau- und Facilitymanagement an.
- Räumliche Transparenz signalisiert, dass Gewalt beobachtet wird und wird in der Regel als gewaltsenkend empfunden.
- Aggressionsarme Bürogestaltung mit Distanz zu Kund*innen und Rückzugsmöglichkeiten. Oft reicht ein Umstellen der Möbel. Beratung erhalten Sie im Referat Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz, Tel. 755-3306.
- Scheren, Locher, Hefter o. ä. können schnell als Wurfgeschoß gegen Sie verwendet werden. Diese sollten an sicherer Stelle verwahrt werden
- Teeküchen: bewahren Sie Messer und spitze Gegenstände verschlossen auf. Verhindern Sie, dass mögliche Täter*innen Vorort (z. B. in den Teeküchen) gefährliche Gegenstände finden.
- Sprechen Sie mit Ihren Führungskräften und dem Dezernat Bau- und Facilitymanagement über die Verschlusszeiten der Gebäude.
- Erkennen Sie die Notwendigkeit von baulichen oder technischen Maßnahmen, sprechen Sie bitte über den Dienstweg das Dezernat Bau- und Facilitymanagement an. Beratungen erhalten Sie im Referat Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
- Vermeiden Sie Alleinarbeit – je mehr Kolleg*innen anwesend sind, desto höher ist das Sicherheitsempfinden.
- Nutzen Sie für kritische Gespräche gegebenenfalls Besprechungs- und Seminarräume mit zwei Ausgängen.
- Sprechen Sie im Kolleg*innenkreis über bedrohliche Situationen. Treffen Sie Absprachen, um schnell Hilfe zu erhalten.
- Wenn sich ein aggressiver oder emotionaler Gesprächsverlauf mit Kunden andeutet, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit dem Wach- und Pförtnerdienst auf. Der Kontakt läuft über das Dezernat 6.
Wer sich an der TU Dortmund auf dem Weg zum Parkplatz, zum Fahrrad oder zur Haltestelle unsicher oder unwohl fühlt, kann sich auf dem Campus vom Wachdienst begleiten lassen.
Sichere Begleitung: Ein Anruf reicht aus
Sie können die Begleitung täglich rund um die Uhr anfordern unter der Telefonnummer
Ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin ist in kurzer Zeit bei Ihnen vor Ort.
Der Service ist kostenfrei für alle Studierenden, Beschäftigten, Forschenden, Lehrenden und Gäste der TU Dortmund.
Verhaltensempfehlungen:
Lassen Sie keine Unterlagen/Fotos offen an Ihrem Arbeitsplatz, die Rückschlüsse auf Angehörige oder Ihre private Anschrift zulassen.
Machen Sie sofort und unmissverständlich Kund*innen gegenüber klar, dass Sie nur zu Ihren Arbeitszeiten an Ihrem Arbeitsplatz zu sprechen sind. Lassen Sie sich nicht auf ein Gespräch ein.
Informieren Sie Ihre vorgesetzte Person sowie Ihr privates Umfeld von solchen Vorfällen.
Machen Sie andere Personen auf Ihre Situation aufmerksam, denn Öffentlichkeit kann schützen.
Melden Sie „dunkle“ und „angstmachende“ Stellen an das Dezernat Bau- und Facilitymanagement. Dies gilt auch für defekte Leuchten. Defekte Leuchten haben einen QR-Code, dieser kann direkt in die Schadensmeldung in der TU-App fotografiert werden.
Nach der Situation
- Zwecks psychischer Erstberatung stehen die Kolleg*innen der Zentralen Studienberatung auch den Beschäftigten zur Verfügung. Die Erreichbarkeit ist https://www.tu-dortmund.de/psychologischeberatung/
- Es kann und sollte zur Dokumentation des Vorfalls eine Unfallanzeige bei der Unfallkasse NRW (für nicht verbeamtete Beschäftigte) erfolgen. Das Formular finden Sie im Serviceportal. Es gibt ein Formularfeld für entsprechende Situationen. Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an unfallmeldung@tu-dortmund.de
- Es kann ein Strafantrag bei einer Polizeistelle gestellt werden. Dies ist sehr niederschwelling und auch online möglich. https://internetwache.polizei.nrw/ich-moechte-eine-anzeige-erstatten
NRW: internetwache.polizei.nrw
Bundesweit: Portal.onlinewache.polizei.de
Sie können in der Onlinewache einfache Straftaten melden, wie zum Beispiel:
- Betrug: Missbrauch von Daten oder Kundenkonten, Betrug im Internet
- Diebstahl: Diebstahl rund ums Fahrrad, Diebstahl rund ums Fahrzeug | Kfz, Sonstiger Diebstahl
- Sachbeschädigung: Beschädigung oder Zerstörung von fremdem Eigentum
- Hass im Netz: Hasspostings im Internet
- Andere Strafanzeige: Strafanzeigen, die in keine der anderen Kategorien passen
- Hinweis: Ungewöhnliche Beobachtungen und Hinweise
- Lob & Beschwerde: Ihre Rückmeldungen an die Polizei
Den Unterschied zwischen einer Strafanzeige und einem Strafantrag können Sie auf dieser Seite nachlesen: www.hilfe-info.de
Diese Informationen sollen soll Opfern von Straftaten dabei behilflich sein, sich in der für sie ungewohnten und belastenden Situation eines Strafverfahrens besser zurechtzufinden, ihre Rechte zu nutzen und den Zugang zu den Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten zu finden, die für sie bereitstehen. Viele Opfer haben die Erfahrung gemacht, dass eine aktive Beteiligung am Strafverfahren auch einen Beitrag dazu leisten kann, mit den Folgen der Tat besser fertig zu werden.
https://www.justiz.nrw.de/BS/opferschutz/allgemeine_informationen
Schulungen
Das Schulungsangebot wird im Serviceportal veröffentlicht.
Weitere Anlaufstellen
Die Zentrale Beratungsstelle zum Schutz vor Diskriminierung und vor sexualisierter Gewalt (SchuDS) der TU Dortmund ist die zentrale Anlaufstelle für Menschen, die Diskriminierung oder sexualisierte Gewalt erleben oder beobachten, sowie für alle Angehörigen der Universität, die Fragen zum Thema haben. Ziel der SchuDS ist es nicht nur Betroffene von Diskriminierung und sexualisierter Gewalt zu unterstützen, sondern auch die Hochschulöffentlichkeit durch präventive Beratung, Kampagnen und Workshops für diese Themen zu sensibilisieren.
Kontakt:
SchuDS-Büro
August-Schmidt-Str. 1
44227 Dortmund
Auf Initiative des Rektors hat sich im August 2023 die AG Machtmissbrauch konstituiert. Hier treten die verschiedenen Beratungs- und Anlaufstellen der TU Dortmund in den Austausch, um eine möglichst breite Perspektive auf das vielschichtige Thema einzunehmen. Vertreten sind: die Personalräte, die Schwerbehindertenvertretung, die Gleichstellungsbeauftragte, die Stabsstelle Chancengleichheit, Familie und Vielfalt mit der Beratungsstelle zum Schutz vor Diskriminierung und vor sexualisierter Gewalt, die Abteilung Personalentwicklung, die AGG-Beschwerdestelle, die Inklusionsbeauftragte, das Zentrale Beschwerdemanagement, DoBuS, das Graduiertenzentrum und der AStA.
Vorsitz:
Maxie Bethge
Dezernentin
Dezernat Personal
Beschwerdestelle nach §13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
Technische Universität Dortmund
August-Schmidt-Str. 1
44227 Dortmund
Tel.: 0231 755-4795
E-Mail senden
https://qm.tu-dortmund.de/instrumente-verfahren/beschwerdemanagement-1/
In jeder Beschwerde steckt auch eine Chance. Das Beschwerdemanagement der TU Dortmund bietet Anlaufstellen in den Fakultäten und auf zentraler Hochschulebene, an die sich Studierende bei Konflikten, Beschwerden oder Verbesserungsvorschlägen im Bereich Lehre und Studium wenden können.
In der Regel sind die Beschwerdemanagerinnen und -manager in den Fakultäten die erste Anlaufstelle bei Problemen im Lehr- und Studienbetrieb.
Bestehen aber Gründe, die eine Bearbeitung in der Fakultät nicht zulassen oder sind Sachverhalte betroffen, die mehrere Fakultäten oder die ganze Universität betreffen, können sich die Studierenden an das zentrale Beschwerdemanagement wenden.
