Für Studierende
Informationsangebot-Online
Studierende erwerben im Rahmen ihres Studiums Kenntnisse über die Gefahren und Risiken ihrer Tätigkeit. Zur Ausübung von Tätigkeiten sind gesetzliche Vorschriften und die hochschulinternen Regelungen des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes zu beachten.
Die Studierenden tragen im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz die Sorgfaltspflicht gegenüber ihrer eigenen Arbeit, deren Auswirkung auf die Umgebung und die Umwelt.
Studierende haben Anweisungen zum Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz sowie behördlichen Anweisungen Folge zu leisten. Betriebsanweisungen und Labor- bzw. Werkstattordnungen sind zu befolgen. Die Teilnahme an relevanten Unterweisungen und Schulungen ist verpflichtend. Persönliche Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu benutzen. In Lehrveranstaltungen und bei der Durchführung von Studien-, Diplom- und anderer Examensarbeiten sowie Dissertationen hat die verantwortliche Führungskraft (für den jeweiligen Arbeitsbereich) den Studierenden die für den Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz notwendigen Maßnahmen vorzugeben. Studierende haben sich an diese Anweisungen zu halten. Die Vorgaben bei externen Praktika und Exkursionen sind zu beachten.
Die Beschäftigungsverbote (z. B. Mutterschutz, Jugendschutz) sind einzuhalten.
Erste-Hilfe- und Brandschutzmaßnahmen sind im Rahmen der Möglichkeiten und Sachkenntnisse zu ergreifen.
Meldung von Gefahren und Sicherheitsmängeln erfolgen direkt an die Führungskräfte der TU Dortmund.
Eine kurze Zusammenstellung der Informationen finden Sie in einem PDF-Dokument, zur Studierendeninformation im Intranet. Im Serviceportal kann ein kurzes Video zum Notfallmanagement in deutscher, als auch in englischer Sprache abgerufen werden, das Sie auf Ihren Endgeräten anschauen können.
Information zur Unfallversicherung von Studierenden
Studierende an der TU Dortmund sind nach dem Sozialgesetzbuch VII bei studienbezogenen Tätigkeiten, die im unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit unserer Universität und ihren Einrichtungen (z.B. Bibliothek) stehen, sowie auf den damit verbundenen Wegen bei der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen gesetzlich unfallversichert. Dieser Unfallversicherungsschutz bezieht sich auf Personenschäden. Mit Ausnahme von Hilfsmitteln (z.B. Brillen) werden Sachschäden grundsätzlich nicht ersetzt. Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht auch bei der Teilnahme am allgemeinen Hochschulsport. Für betriebliche Praktika ist in der Regel der für das Praktikumsunternehmen zuständige Unfallversicherungsträger verantwortlich.
Wenn Sie einen Unfall erleiden, teilen Sie bitte dem behandelnden Arzt (möglichst Durchgangsarzt) mit, dass es sich um einen Unfall im Zusammenhang mit dem Besuch der Hochschule handelt. Jeder Unfall ist anzeigepflichtig. Melden Sie den Unfall bitte so schnell wie möglich dem zuständigen Ansprechpartner Ihrer Fakultät, an der Sie studieren. Bei einem Sportunfall ist dies der HSP. Ebenso sind die Unfälle dem Studierendenwerk Dortmund zu melden, das Studierendenwerk leitet Ihre gesetzlich vorgeschriebene Unfallanzeige an die Unfallkasse NRW weiter.