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Umgang mit Betäubungsmitteln und Grundstoffen

Der Umgang mit Betäubungsmitteln und Grundstoffen ist reglementiert und unterliegt einer Erlaubnispflicht. Das Referat Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz unterstützt die Lehrstühle und Einrichtungen bei der Beantragung und späteren Verwaltung dieser Genehmigungen in Abstimmung mit dem Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bundesopiumstelle).

Ansprechpartner: Andreas Schlemmer