Umgang mit Betäubungsmitteln und Grundstoffen
Der Umgang mit Betäubungsmitteln und Grundstoffen ist reglementiert und unterliegt einer Erlaubnispflicht. Das Referat Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz unterstützt die Lehrstühle und Einrichtungen bei der Beantragung und späteren Verwaltung dieser Genehmigungen in Abstimmung mit dem Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bundesopiumstelle).
Ansprechpartner: Andreas Schlemmer