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Schulungen

Wir bieten, je nach Bedarf, mehrmals im Jahr Schulungen für Brandschutzhelfer*innen an.

Termine zur Brandschutzschulung

Bei größeren Gruppen können wir Ihnen einen separaten Termin anbieten.

Ihr Ansprechpartner zu den Brandschutzhelferschulungen ist Uwe Tepe.

Welche Aufgaben hat eine Brandschutzhelfer*in?

Die Brandschutzhelfer*in ist nicht primär für das Löschen eines Brands zuständig – mit der Ausnahme von Entstehungsbränden, soweit für den Brandschutzhelfer*in keine Eigengefährdung vorliegt. Die Brandschutzhelfer*innen sorgen in erster Linie für eine gesicherte Evakuierung des Gebäudes im Falle eines Brandes, fungieren als Einweisende der Rettungskräfte und sind eine wichtige Unterstützung bei dem vorbeugenden Brandschutz an der TU Dortmund. Eine Benennung zu Brandschutzhelfer*innen setzt eine entsprechende Schulungsteilnahme voraus.

Welchen Inhalt hat die Schulung für Brandschutzhelfer*innen?

Die Schulung für Brandschutzhelfer*innen umfasst viele Teilbereiche des Brandschutzes. Sie lässt sich in einen praktischen und in einen theoretischen Teil gliedern. Die Ausbildungsthemen enthalten:

  • die Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes
  • Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation
  • die Wirkungs- und Funktionsweise von Einrichtungen zum Feuerlöschen
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Falle eines Brandes
  • Praktische Übungen mit Einrichtungen zum Feuerlöschen

Definition Brandschutzhelfer*in?

Brandschutzhelfer*innen sind Beschäftigte, die durch fachkundliche Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut sind. Sie können Entstehungsbrände ohne Eigengefährdung bekämpfen und stellen das selbstständige Verlassen der Beschäftigten aus dem Gefahrenbereich sicher.