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Unterweisungspflicht

Unterweisungen

Mit Unterweisungen informieren und qualifizieren Sie Ihre Mitarbeiter*innen sich an der TU Dortmund sicher und gesundheitsförderlich zu verhalten. Betrachten Sie die Unterweisung deshalb nicht nur als gesetzliche Pflicht, sondern als Aspekt Ihrer betrieblichen Führungskultur. Das Betriebsklima wird positiv beeinflusst und das Sicherheitsbewusstsein verstärkt. Häufig wirkt sich das günstig auf Krankenstand und Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter*innen aus. Sie als Führungskraft zeigen, dass Sie sich kümmern und sich für reibungslose und effektive Arbeitsabläufe einsetzen. 

Sicherheitsunterweisung Arbeitsschutz

Unterweisungsthemen ergeben sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Bestimmte übergreifende Themen, wie beispielsweise Unfallversicherungsschutz, Brandschutz und Erste-Hilfe-Rettungskette müssen Sie mindestens einmal jährlich (falls Sie Jugendliche beschäftigten/ Praktika durchführen lassen, zweimal jährlich) besprechen.

Führen Sie Protokoll, wen Sie zu welchen Themen unterwiesen, eingewiesen oder geschult haben. Lassen Sie sich jede Unterweisung per Unterschrift bestätigen. Ein Musterformular finden Sie oben.

Benötigen Sie eine Unterstützung zu einzelnen Themenblöcken können die Mitarbeiter*innen des Referats Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz Vorträge dazu halten. Bitte stimmen Sie Termine mit Claudia Hannappel ab.

Videotutorials

Zu Ihrer Unterstützung haben wir mehrere Videotutorials zu den folgenden Themen aufgenommen.

  • Grundunterweisung
  • Notfallverhalten
  • Gebäuderäumung
  • Bildschirmarbeit
  • Verantwortung (Führungskräfte)

Sie finden diese 3-5 minütigen Filme im Serviceportal, bitte geben Sie bei der Suchfunktion das Wort Arbeitsschutz ein.

Wir würden uns freuen, wenn Sie diese kurzen Filmchen im Rahmen Ihrer Unterweisung oder Ihres Sicherheitsgesprächs verwenden.