Mutterschutz
Ungeborenes Leben, Neugeborene sowie Schwangere und stillende Mütter stehen unter einem besonderen Schutz.
Die TU Dortmund hat die Pflicht für deren Schutz zu sorgen. Es kann unter Umständen erforderlich sein, dass Schwangere und stillende Mütter bestimmte Tätigkeiten an ihrem Arbeitsplatz nicht mehr oder nur eingeschränkt ausüben dürfen. Ob dies so ist, wird auch durch zwei Gefährdungsbeurteilungen ermittelt, die von der vorgesetzten Person zu erstellen sind.
- In der grundlegenden Gefährdungsbeurteilung zu Arbeitsplätzen sind allgemeine Maßnahmen für den Fall einer Schwangerschaft zu berücksichtigen, z. B. Heben und Tragen.
- Im konkreten Fall einer Schwangerschaft ist eine ergänzende "individuelle Gefährdungsbeurteilung" auszufüllen. Daher wird den vorgesetzten Personen in dem konkreten Schwangerschaftfall ein Formular vom Personaldezernat zugesandt, dass gemeinsam mit der Schwangeren auszufüllen ist. Weitere Informationen sind im Serviceportal zu finden.
Zu ihren Fragen zum Mutterschutz der Studentinnen finden Sie auch Ausführungen im Serviceportal und auf den Seiten des Familienbüros.