Anleitung
Es gibt keine einheitliche Regelung, wie genau eine Gefährdungsbeurteilung aussehen muss. Leider können wir Ihnen derzeit keine digitale Lösung für Hochschulen anbieten. Wir stellen Ihnen Vorlagen bereit, die gängig, einfach und selbsterklärend sind.
Gerne beraten wir Sie auch vorort - stimmen Sie bitte einen Termin mit uns ab. Email
- Dokumentionsbogen leer für einen technischen Bereich
- Gefährdungskatalog
- zugehörige Maßnahmenvorschläge
Der Dokumentationsbogen ist das eigentliche Dokument der Gefährdungsbeurteilung.
Im Folgenden wird Ihnen erklärt, wie Sie diesen ausfüllen müssen:
- Definieren sie den Arbeitsbereich (z. B. Werkstatt).
- Spalte 1: Tätigkeit
Tragen Sie eine Tätigkeit in Spalte 1 ein (beispielsweise "Schleifen an Schleifstein"). Befragen Sie Ihre Mitarbeiter in oder den Sicherheitsbeauftragten nach üblichen Tätigkeiten. Setzen Sie Prioritäten. Beginnen Sie mit der Tätigkeit mit (von Ihnen geschätztem) höchstem Unfallrisiko. - Spalte 2: Gefährdungen
Gehen Sie nun in der Liste Gefährdungskatalog die Oberbegriffe (Spalte 1) Punkt für Punkt entsprechend der jeweiligen Tätigkeit durch. Sollte eine Gefährdungsart auf die zu beurteilende Tätigkeit zutreffen, so tragen Sie den passenden Unterpunkt (beispielsweise „Unkontrolliert bewegte Teile“) in die Spalte „Gefährdungen“ des Dokumentationsbogens ein. Beachten Sie auch besondere Betriebszustände, wie die Gefahren bei Wartung oder Reparatur. - Spalte 3: Maßnahmen
Mit der Liste der möglichen Maßnahmenvorschläge werden Ihnen erste Vorschläge zu Maßnahmen gegeben. Anhand der Nummer aus der Liste Gefährdungskatalog wählen Sie nun aus der entsprechenden Zeile einen Maßnahmenvorschlag aus, welche für Ihr spezielles Problem geeignet erscheint. Dabei sind die technischen Maßnahmen den organisatorischen oder personellen vorzuziehen. Tragen Sie diese oder andere optimal erscheinende Maßnahme in die vierte Spalte des Dokumentationsbogens ein. Überprüfen Sie, ob die gewählte Maßnahme die entdeckte Gefährdung beseitigen kann, oder ob durch diese Maßnahme die neue Gefährdungen auftreten. Die aufgeführten Maßnahmen passen nicht auf jede Art von Tätigkeiten, sie können teilweise nur Lösungsansätze vermitteln. Entwickeln Sie eigene Lösungswege. - Spalte 4: Frist
Aus der Spalte Fristen des Dokumentationsbogens soll deutlich werden, dass der Verantwortliche Prioritäten setzt. Ist beispielsweise bei der Gefährdung „Absturz aus Höhe“ die „Eintrittswahrscheinlichkeit“ klein, besteht trotzdem ein sofortiger Handlungsbedarf, da die „Schadenshöhe“ ein tödlicher Unfall sein kann. Andere Fristen wie Wartungen, ergeben sich aus der Liste der Anlagen und Betriebsmittel. Diese Spalte sollte vom Verantwortlichen selbst, aber mindestens gemeinsam mit ihm ausgefüllt werden. - Spalte 5: Handelnde Person
In der Spalte handelnde Person werden die zur Durchführung ausgewählten Personen namentlich festgelegt. Sie müssen für die Aufgabe ausreichend befähigt und autorisiert sein (Auswahlpflicht). Auch die gegebenenfalls erforderliche Finanzierung muss sichergestellt sein. Diese Spalte sollte vom Verantwortlichen selbst ausgefüllt werden. - Spalte 6: Erledigt am:
Ist die Maßnahme umgesetzt und hat sich in der Praxis bewährt (Kontrollpflicht), ist die Spalte durch Unterschrift und Datum abzuschließen.
Anmerkungen:
Das Dokument der Gefährdungsbeurteilung verbleibt in Ihrem Bereich. Bei Begehungen und nach Schadensfällen wird das Dokument ggf. von der Hochschulleitung, dem beauftragten Referat 7, der Aufsichtsbehörde, dem Unfallversicherungsträger und den ermittelnden Behörden angefordert. Eine Gefährdungsbeurteilung ist als Verbesserungsprozess zu verstehen. Als Verantwortlicher müssen Sie ständig, insbesondere nach Änderung des Arbeitsprozesses, bei neuen Mitarbeitern oder Maschinen diese Bögen überarbeiten. Bei sicherheitswidrigen Zuständen, welche nicht in Ihren Aufgabenbereich fallen, besteht eine Meldepflicht gegenüber der zuständigen Stelle.