Flusssäure und anorganische Fluorverbindungen
Vor dem Beginn von Tätigkeiten mit Flusssäure und anorganischen Fluorverbindungen müssen Sie folgendes beachten:
- Tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung (gerne sind wir dabei behilflich)
- Erstellen einer Betriebsanweisung (gerne sind wir dabei behilflich)
- Sicherheitsunterweisung
- wird 2x jährliche vom Referat 7 angeboten
- Anmeldung über interne Fortbildung oder nach Absprachen
- in Deutsch und wenn erforderlich in Englisch
- Arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge
- vor Arbeitsbeginn, dann nach 12 Monaten, danach alle 36 Monate
- Termin bei Frau Marlene Schmidt
Tel. -3310 oder arbeitsmedizinische-vorsorge@tu-dortmund.de
- Bereitstellung eines Erste-Hilfe-Koffers speziell abgestimmt auf diese Arbeiten
- Beschaffung über das Referat 7

Weiterhin empfehlen wir die Teilnahme an einem Erste-Hilfe Kurs speziell für Unfälle mit Flusssäure und anorganischen Flourverbindungen.
- Wird jährlich vom Referat 7 organisiert, nächster Termin 14.04.2026
- Durchführung durch den Betriebsarzt
- Anmeldung über die interne Fortbildung oder Marlene Schmidt, Tel. 755-3310
- in Deutsch und wenn erforderlich in Englisch (auf Nachfrage beim Referat 7)
