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Flusssäure und anorganische Fluorverbindungen

Vor dem Beginn von Tätigkeiten mit Flusssäure und anorganischen Fluorverbindungen müssen Sie folgendes beachten:

  • Tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung (gerne sind wir dabei behilflich)
     
  • Erstellen einer Betriebsanweisung (gerne sind wir dabei behilflich)
     
  • Sicherheitsunterweisung
    • wird 2x jährliche vom Referat 7 angeboten
    • Anmeldung über interne Fortbildung oder nach Absprachen
    • in Deutsch und wenn erforderlich in Englisch
       
  • Arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge
  • Bereitstellung eines Erste-Hilfe-Koffers speziell abgestimmt auf diese Arbeiten
    • Beschaffung über das Referat 7
der ERste Hilfe Koffer für Flusssäure-Unfälle enthält spezielles Equipment sowie einige Notfallmedikamente. © A. Klauke

Weiterhin empfehlen wir die Teilnahme an einem Erste-Hilfe Kurs speziell für Unfälle mit Flusssäure und anorganischen Flourverbindungen.

  • Wird jährlich vom Referat 7 organisiert, nächster Termin 14.04.2026
  • Durchführung durch den Betriebsarzt
  • Anmeldung über die interne Fortbildung oder Marlene Schmidt, Tel. 755-3310
  • in Deutsch und wenn erforderlich in Englisch (auf Nachfrage beim Referat 7)