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Betriebsanweisungen

Zur Vermeidung von Unfällen und Gesundheitsrisiken gibt der Arbeitgeber arbeitsplatz- oder tätigkeitsbezogene Anweisungen an seine Mitarbeiter*innen  bzw. an die Studierenden. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, Betriebsanweisungen schriftlich zu erstellen. Vorteile hierbei sind:

  • Systematische Zusammenfassung der wichtigsten Betriebssicherheitsaspekte.
  • Unterweisungen werden einfacher, da in den Betriebsanweisungen in kurzer und prägnanter Form die wichtigsten Informationen aufgeführt sind.
  • Die Unterwiesenen können jederzeit wichtige Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln nachlesen.
  • Höhere Rechtssicherheit für die Verantwortlichen/ Lehrstuhlinhaber*innen/ Einrichtungsleitungen durch Erfüllung gesetzlicher Vorgaben.

Praxisgerechter Aufbau

Betriebsanweisungen werden nach einem vorgegebenen praxisgerechten Aufbau (siehe Leerformulare) erstellt. Wichtig ist dabei, dass die Betriebsanweisungen betriebsspezifisch erarbeitet werden und durch die Unterschrift des Fachverantwortlichen verbindlich werden. Die Gefahrensymbole und Sicherheitszeichen sind unter "Sicherheitskennzeichnung“ auf der Internetseite des Referats 7 zu finden. Darüber hinaus sind Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe mit einem roten Rand und Betriebsanweisungen für Arbeitsmittel mit einem blauen Rand zu umgeben. Weitere Formen können beispielsweise der Umgang mit Biostoffen oder der Einsatz von PSA sein - hier empfehlen wir ohne einen farblichen Rand zu arbeiten. Erfahrungsgemäß werden Betriebsanweisungen aus dem Internet oft abgeschrieben, diese sind kritisch zu prüfen und zwingend auf die Arbeitsplätze der TU Dortmund umzuschreiben.