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Durchgangsarzt

Für die Behandlung von (Arbeits-)Unfällen sind sogenannte Durchgangsärzte aufzusuchen. Dies sind besonders qualifizierte und medizinisch-technisch besonders ausgestatteter Chirurg*innen oder Orthopäde*innen mit umfassender unfallmedizinischer Erfahrung.

Die Durchgangsärzte stellen sicher, dass Verletzte nach einem Arbeitsunfall schnellstmöglich die beste Heilbehandlung erhalten. Aufgrund des erhobenen Befundes entscheidet man, ob die weitere Behandlung durch Durchgangsärzte oder durch Kassenärzte erfolgen soll.

Behandlungen der Augen und Zähne finden jedoch bei entsprechenden Fachärzten ohne eine Durchgangsarztanerkennung statt.

Übrigens: Selbstverständlich helfen D-Ärzte Ihnen und Ihrer Familie auch bei privaten Unfällen oder chirurgischen Erkrankungen. Allerdings ist hierfür Ihre Krankenkasse zuständig.

 

Klinikum Dortmund (Städtische Klinik Dortmund Nord)

Münsterstraße 240, 44145 Dortmund

Telefon:  0231 953-18 009, www.klinikumdo.de

Weitere Durchgangsärzte, auch in Nähe Ihres Wohnortes finden Sie unter folgendem Link.

 

Krankentransport

Verletzte sind entsprechend der Verletzung fachgerecht zu transportieren. Dafür hat die verantwortliche Führungskraft Sorge zu tragen. Es gibt keine abschließenden, die Einzelfallumstände erfassenden rechtlichen Regelungen.

Bei der Wahl des richtigen Transportmittels kommt es vor allem auf die Art und Schwere der Verletzung an. Hierbei kann zwischen leichten und schweren Verletzungen unterschieden werden.

Was tun bei leichten Verletzungen?

Leichte Verletzungen sind beispielsweise kleine Schürfwunden, kleine Schnittwunden, leichte Prellungen oder Verstauchungen. Bei leichten Verletzungen können Unfallverletzte nach der Erstversorgung durch die Ersthelfer*innen

  • zu Fuß
  • mit dem Privat-PKW
  • mit öffentlichen Verkehrsmitteln
  • oder mit dem Taxi

zum behandelnden Arzt ( ggf. Facharzt (Augen, Zähne), sonst am besten einen Durchgangsarzt oder Klinikum Nord) gebracht werden. Die Wahl des Transportmittels kann von der Art der Verletzung und der Entfernung zum behandelnden Arzt abhängig gemacht werden.

Muss die verunfallte Person begleitet werden?

Ob eine Begleitung der verletzten Person beispielsweise durch Kolleg*innen notwendig ist, sollte von der Art der Verletzung und des Zustandes der verletzten Person abhängig gemacht werden. Im Zweifelsfall bitte eine Begleitung ermöglichen.

Wer trägt die Kosten für den Transport? (gilt nicht für Beamte)

Erfolgt die Fahrt mit einem Privat-PKW oder dem ÖPNV, so können die Kosten unter Angabe der Anzahl der Kilometer oder unter Zusendung der Fahrkarte bei der Unfallkasse NRW eingereicht werden. Für den Transport mit dem Taxi können die Kosten über die Taxiquittung anschließend auch bei der Unfallkasse NRW eingereicht werden. Bitte lassen Sie sich die Notwendigkeit vom behandelnden Arzt kurz schriftlich bestätigen.

Was tun bei schweren Verletzungen?

Schwere Verletzungen sind beispielsweise Brüche, schwere Prellungen und Verstauchungen, Gehirnerschütterungen, Platzwunden und stark blutende Wunden. In diesen Fällen, sollte umgehend ein Durchgangsarzt oder das Klinikum Nord aufgesucht werden. Es sollte ein fachkundiger Transport der Unfallverletzten durch einen Rettungs- oder Notarztwagen erfolgen. Eine fachkundige Begleitung wird durch die Rettungssanitäter bzw. den Notarzt sichergestellt.

Die Informationen zum Unfallversicherungsschutz, zur Unfallmeldung  und zu Wegeunfällen finden Sie im Serviceportal der TU Dortmund.

Das Wichtigste in Kürze:

Beschäftigte der TU Dortmund sind kraft Gesetzes gegen die Folgen von Unfällen (Arbeits- und Wegeunfälle) bei der Unfallkasse NRW versichert.

Studierende der TU Dortmund sind kraft Gesetzes gegen die Folgen von Unfällen ebenfalls bei der Unfallkasse NRW versichert. Studierende melden einen Arbeits- und Wegeunfall (im Zusammenhang mit Ihrem Studium) im Studierendenwerk Dortmund.

Es entscheidet immer die Unfallkasse NRW hinsichtlich der zu erbringenden Leistungspflicht.

Beamtinnen und Beamte sind bei Dienstunfällen im Rahmen des Landesbeamtengesetzes geschützt. Sie stellen nach der Behandlung einen Antrag auf Anerkennung eines Unfalls als Dienstunfall im Personaldezernat. Die Kostenerstattung erfolgt über das Personaldezernat und nicht über die Beihilfe.

Bitte senden Sie uns Ihre Formulare an unsere Funktionsmailadresse (unfallmeldung@tu-dortmund.de).

Regelungen für Beschäftigte

Formular der Unfallanzeige für Tarifbeschäftigte der TU Dortmund.

Formular der Wegeunfallanzeige für Tarifbeschäftigte der TU Dortmund

Formular einer Dienstunfallanzeige für Beamtinnen und Beamte der TU Dortmund.