Coronavirus - Informationen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Die TU Dortmund trifft Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus am Arbeits- und Studienplatz auf Basis der Gefährdungsbeurteilung/ des Hygienekonzeptes.
Am 28. Februar 2023 lief die Corona-Schutz-Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen aus. Damit entfallen seit dem 01. März 2023 die durch Landesrecht vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen.
Pandemiebeauftragter
Das Rektorat der TU Dortmund hat einen Pandemiebeauftragten benannt: Bernd Lilienthal, Leiter der Stabsstelle Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), koordiniert die Maßnahmen. Sie erreichen ihn unter diesen Kontaktdaten.
Verhaltenshinweise
Das Coronavirus existiert weiterhin, schwere Verläufe sind jedoch deutlich seltener geworden. Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges Lüften und Händewaschen bleiben weiterhin sinnvoll und werden ausdrücklich empfohlen. Achten Sie in Innenräumen auf eine sehr gute (Stoß-)Durchlüftung. Hinfällig sind jedoch pandemiebedingte Maßnahmen insbesondere zum Abstandhalten in den Gebäuden.
Hinweis: In den Einrichtungen nicht mehr benötigte Plexiglastrennscheiben können abgebaut werden. Diese sind jedoch in den Einrichtungen zu lagern. Eine Rückgabe an das Referat 7 oder die Werkstätten ist nicht möglich.
Sich und andere schützen
Es ist nachgewiesen, dass das Infektionsgeschehen (Erkältung, Grippe, Corona) in der kälteren Jahreszeit stark zunimmt.
Es gibt (Stand 8.11.2023) keine gesetzlichen Regelungen mehr. Aber Vorbereitung und Rücksicht für die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der TU Dortmund sind wichtig.
Umgang mit Corona-Fällen im eigenen Umfeld
Es gibt keine Isolationspflicht. Weiterhin gilt jedoch ein verantwortungsvolles Verhalten im Falle eines positiven Testergebnisses, es wird das Tragen einer Maske und die Vermeidung von Kontakten empfohlen. Zudem gilt nicht nur für Infektionen mit dem Corona-Virus: Wer krank ist, bleibt zu Hause.
Sie werden gebeten, weiterhin eigenverantwortlich vorsichtig zu sein und sich und andere so gut wie möglich zu schützen: Beispielsweise durch das freiwillige Tragen von FFP2-Masken und durch Testungen auch bei leichten Symptomen. Die TU Dortmund stellt noch Tests aus einem Restkontingent zum Abruf (im Dezernat 7) zur Verfügung. Auch OP- und FFP2-Masken aus Lagerbeständen können für betriebliche Tätigkeiten abgerufen werden.
Weitere Empfehlungen sind:
- Lüften von Innenräumen: Ausreichendes Lüften hat in der Corona-Pandemie eine zentrale Bedeutung. Daher ist richtiges und regelmäßiges Lüften in allen Jahreszeiten eine entscheidende Schutzmaßnahme zur Vermeidung von Infektionen. Lüften Sie mindestens stündlich für 3-5 Minuten, am besten bei vollständig geöffnetem Fenster.
- Homeoffice: Nutzen Sie die Möglichkeiten von Homeoffice und besprechen Sie diese vorab in den Arbeitsbereichen und Teams.
- Handhygiene: Die Hände sollten regelmäßig mit Seife gewaschen werden. Die Seife sollte mindestens 20 Sekunden auf der Haut verrieben werden. An vielen Gebäudeeingängen befinden sich weiterhin Handdesinfektionsmittel-Spender.
- Hust- und Niesetikette: Beim Husten und Niesen sollte sich stets von anderen Personen abgewendet werden. Ist kein Taschentuch zur Hand, sollte die Armbeuge vor Mund und Nase gehalten werden.
- Nutzen Sie die Angebote der Allgemein-Ärzte zu Grippeschutz- und auch zu Corona-Impfungen. Corona-Schutzimpfungen werden seitens der TU Dortmund nicht angeboten.
- Weitere Informationen, auch zu Impfungen finden Sie im internet, beispielsweise auf den Seiten: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/wie-verhalte-ich-mich/