Büroarbeitsplatz
Bildschirmarbeitsplatz
Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten Sie bei der ergonomisch korrekten Planung und Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen und der Betriebsärztliche Dienst führt das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorgen der Augen (nach der ArbMedVV) durch.
Dienstvereinbarung zur Beschaffung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille
Tonerstäube
Schon seit langem stehen Laserdrucker (ebenso Kopierer) in Verdacht, die Gesundheit zu gefährden. Verschiedene Studien konnten das jedoch bisher nicht konkret klären.
Was tun?
Laserdrucker, Kopierer (Multifunktionsgeräte) stehen am besten in gut gelüfteten, separaten Räumen. Toner sollte nicht auf die Haut kommen oder eingeatmet werden. Wenn Toner auf Haut oder Kleidung gelangt, hilft kaltes Wasser.
Verschütteter Toner kann mit einem feuchten Tuch aufgenommen werden. Bei Papierstau ist es ratsam, das Papier nicht gewaltsam aus dem Drucker zu reißen. Sonst kann noch nicht fixierter Tonerstaub freigesetzt werden und Atemwege, Haut und Augen gefährden.
Fast alle Druckertreiber bieten die Option » Toner sparen« an. Wird dies als Grundeinstellung gewählt, muss die Tonerkartusche seltener gewechselt werden. Laserdrucker sollten regelmäßig von Fachpersonal gewartet werden. Die meisten Tonerkartuschen können zum Recycling an den Hersteller zurückgegeben werden. Wieder befüllte Kartuschen sollten der neuen DIN-Norm 33870 entsprechen, die Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen für Kartusche und Toner festlegt.
Büromobiliar
Informationen zur Beschaffung von Büromobiliar über die Rahmenvertragspartner erhalten Sie im Serviceportal.
In Zusammenarbeit mit der Beschaffungsstelle und dem Rahmenvertragspartner der TU Dortmund steht Ihnen auch das Referat 7 für eine weitergehende Beratung gerne zur Verfügung. Bei einem vor Ort Termin können hilfreiche Informationen zum Gesundheitsschutz im Rahmen einer Ergonomieberatung gegeben werden und mögliche Gefahrenquellen im Vorfeld einer Neumöblierung minimiert bzw. ausgeschlossen werden.
Gerne beraten wir Sie und freuen uns auf Ihren Anruf.
Mobile Arbeit/ situative Arbeit/ alternierende häusliche Telearbeit
Im Serviceportal finden Sie alle Informationen zu den möglichen Arbeitsformen.
Die Teilnahme am Modell der regelmäßigen mobilen Arbeit bedarf verpflichtend einer Unterweisung zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz. Hierbei tragen die Teilnehmenden gemeinsam mit der Dienststelle die Verantwortung zur Einhaltung der arbeitsergonomischen, arbeitsschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Gründsätze während des mobilen Arbeitens. Mit dem verlinkten Video steht Ihnen eine elektronisch unterstützte Unterweisung zur Verfügung. Vorgesetzte müssen von den Teilnehmenden am Modell der Mobilen Arbeit zu Beginn der Tätigkeit und danach mindestens jährlich, am besten im Rahmen der Grundunterweisung die Teilnahme (z. B. in einer einfachen Liste, wie bei der jährlichen Grundunterweisung) dokumentieren.
Da in dem Video (Serviceportal) nur allgemeine Vorgaben vermittelt werden, müssen Vorgesetzte für spezifische Fragen und bei Bedarf persönlich zur Verfügung stehen. Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, hier Claus Poppe, Tel. 755-4213 und der Betriebsärztliche Dienst beraten Sie sehr gerne bei weiterem Informationsbedarf.