Vorsorgeuntersuchung beruflich strahlenexponierter Personen
An der TU Dortmund wird zwischen Pflichtvorsorge nach Strahlenschutzverordnung und Wunschvorsorge unterschieden.
Hinweis für den Sonderfall Auslandsaufenthalte:
Untersuchungen, welche von Anlagen im Ausland (CERN, ILL …) meist für die Zutrittserlaubnis gefordert werden, sind in jedem Fall Wunschuntersuchungen. Die notwendigen Unterlagen/ Untersuchungsnachweise können durch den betriebsärztlichen Dienst im Rahmen dieser Untersuchung ausgestellt werden. Für Pflichtuntersuchungen fehlt der TU Dortmund hier die rechtliche Grundlage, da der Geltungsbereich der Strahlenschutzverordnung ausschließlich auf die Bundesrepublik Deutschland begrenzt ist. Die Untersuchung und der Umfang der Untersuchung können somit nicht durch den Arbeitgeber angeordnet werden.
Pflichtvorsorge
Nach §77 StrlSchV sind beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie A (>6mSv effektive Jahresdosis) oder auf Anordnung der Aufsichtsbehörde auch Personen der Kategorie B (>1mSv/Jahr <6mSv/Jahr) vor Aufnahme der Arbeit und vor Ablauf eines Jahres nach der letzten Beurteilung zu untersuchen.
Diese Untersuchung wird für Mitarbeiter der Technischen Universität Dortmund in aller Regel von Ärzten des Betriebsärztlichen Dienstes durchgeführt. Unter arbeitsmedizinische-vorsorgetu-dortmundde werden über das Geschäftszimmer im Referat 7 die Untersuchungstermine für neue Mitarbeiter und Wiederholungsuntersuchungen vergeben.
Um die Vorsorgeuntersuchung gemäß entsprechender Richtlinie nach StrlSchV durchführen zu können, sind dem ermächtigten Arzt Informationen zu Arbeitsbedingungen und Art der Strahlenexposition zur Verfügung zu stellen.
Um dieser Verpflichtung nachzukommen, ist das folgende Formular von dem zuständigen Strahlenschutzbeauftragten vor der Untersuchung auszufüllen und dem zu untersuchenden Mitarbeiter zu der Untersuchung mitzugeben.
Anamnesebogen Pflichtuntersuchung
Wunschvorsorge
Neben der Pflichtvorsorge besteht für alle beruflich strahlenexponierten Mitarbeiter der TU-Dortmund anlassbezogen die Möglichkeit sich über das Referat 7 (Fr. Schmidt) zu einer Wunschvorsorge anzumelden. Anlässe für eine Wunschvorsorge können Bescheinigungen für Fremdanlagen, unerklärlich erhöhte Expositionswerte in der Personendosimetrie, der Verdacht auf eine erhöhte Exposition durch einen Störfall, der Bedarf nach einem Beratungsgespräch beispielweise wegen Vorerkrankungen oder ähnliche Themen sein.
Den Umfang der Untersuchung stimmen der Betriebsarzt und der Mitarbeiter bei der Untersuchung ab. Das Untersuchungsergebnis wird dem Mitarbeiter mündlich mitgeteilt. Das Referat 7 erhält eine Rückmeldung über die Teilnahme an der Untersuchung, ausdrücklich nicht über das Ergebnis.
Um auch diese Wunschuntersuchung in Anlehnung an die Richtlinie nach StrlSchV durchführen zu können, benötigt der Arzt Informationen zu Arbeitsbedingungen und Art der Strahlenexposition.
Das folgende Formular kann von dem Mitarbeiter selbst ausgefüllt werden und muss zur Untersuchung mitgebracht werden.
Anamnesebogen Wunschuntersuchung
Ansprechpartner: Andreas Schlemmer