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Mutterschutz unter dem Aspekt der Arbeitssicherheit

Alle Arbeitsplätze sind prinzipiell so zu gestalten, dass von diesen keine Gefährdungen für die Gesundheit ausgehen. Insbesondere in technischen und wissenschaftlichen Arbeitsbereichen haben die leitenden Verantwortlichen gegenüber den Beschäftigten und Studierenden alle erforderlichen Maßnahmen bereits ab der Planung der Projekte, Praktika und Tätigkeiten zu treffen und in der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren. Bei der Gefährdungsbeurteilung sind auch erforderliche Maßnahmen für den Fall einer eingetretenen Schwangerschaft zu bedenken und zu dokumentieren.

zwei Personen tragen ein Paar Babyschuhe zwischen sich © Copyright Pixabay
Mutterschutz

Beschäftigte

Werdende Mütter, die in einem für sie und das ungeborene Kind möglicherweise gefährdenden Bereich arbeiten, sollten ihre Schwangerschaft möglichst frühzeitig melden. Aber letztendlich kann die Schwangere selbst entscheiden, wann sie ihre*n Vorgesetzt*n informiert. Neben den Personen mit Leitungsfunktionen müssen Beschäftigte ihre Schwangerschaft dem Dezernat Personal selber mitteilen.

Individuelle Gefährdungsbeurteilung

Das Dezernat Personal ist gesetzlich verpflichtet, der zuständigen Aufsichtsbehörde (hier der Bezirksregierung Arnsberg) die Schwangerschaft mitzuteilen. In diesem Zusammenhang muss für den Arbeitsplatz der schwangeren Frau eine individuelle Gefährdungsbeurteilung erstellt werden.

  • Nach Meldung der Schwangerschaft im Dezernat Personal erhält die schwangere Beschäftigte ein persönliches Schreiben mit Informationen zum weiteren Vorgehen.
  • Die Person mit Leitungsfunktion/ Vorgesetzte*r erhält ein Formular zur "anlassbezogenen, individuellen Gefährdungsbeurteilung". Sie müssen dieses Formular gemeinsam ausfüllen.
  • Bei Fragen zu Arbeitsschutzaspekten können sich alle Beteiligten jederzeit an den Betriebsärztlichen Dienst und das Referat Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz wenden.

Details zu Arbeitsvertrag, Urlaub, etc. erläutert das Dezernat Personal gerne.

Bitte ergreifen Sie, als schwangere Beschäftigte die Initiative und bitten um ein Gespräch zur Planung der beruflichen Unterbrechung und des Wiedereinstiegs.

Studierende

Studierende werden gebeten, die zuständigen Ansprechpersonen, z. B. Praktikumsleitung über eine Schwangerschaft zu informieren. Bitte melden Sie als Studentin Ihre Schwangerschaft auch im Familienbüro, damit die TU Dortmund Sie in dieser Phase unterstützen kann. Auf den Internetseiten des Familienbüros sind sehr umfangreiche Informationen zusammen gestellt.

Nach Meldung der Schwangerschaft oder Stillzeit wird diese Information durch das Familienbüro an die Bezirksregierung Arnsberg weitergeleitet. Die Hochschule ist hierzu verpflichtet.

Leitungsverantwortliche / Vorgesetzte

Eine schwangere Frau entscheidet selbst, wann sie Vorgesetzte/ Leitungsverantwortliche über ihre Schwangerschaft informiert. Wenn Sie über eine Schwangerschaft informiert werden, weisen Sie Ihre Mitarbeiterin darauf hin, dass die Schwangerschaft und der voraussichtliche Geburtstermin dem Dezernat Personal mitgeteilt werden muss. Ihren Studierenden empfehlen Sie bitte dringend den Kontakt mit dem Familienbüro.

Anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung

Arbeitgeber sind verpflichtet im Rahmen der tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung auch Aspekte des Mutterschutzes vorausschauend zu betrachten. Vorausschauend heißt, liegt keine aktuelle Schwangerschaft in Ihrer Einrichtung vor, aber vorausschauend werden Maßnahmen für den Fall entwickelt und dokumentiert. Der Gesetzgeber nennt dies "anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung zum Mutterschutz".

Viele Einrichtungen haben bereits in Ihren vorhandenen Gefährdungsbeurteilungen den Aspekt Mutterschutz aufgegriffen und dokumentiert. Für alle die dies nicht dokumentiert haben, stellt Ihnen das Referat Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz ein entsprechendes Formular zur Verfügung. Dieses wird im Juli/August 2024 entwickelt, daher wenden Sie sich derzeit bitte an arbeitsmedizinische-vorsorgetu-dortmundde . Nach Freigabe finden Sie das Formular auch hier.

Individuelle bzw. anlassbezogene Gefährdungsbeurteilung

Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet, der zuständigen Aufsichtsbehörde Schwangerschaften mitzuteilen. In diesem Zusammenhang muss für die jeweilige Tätigkeit am Arbeitsplatz der schwangeren Frau eine individuelle Gefährdungsbeurteilung erstellt werden.

Nach Meldung der Schwangerschaft an das Dezernat Personal erhalten die jeweiligen Vorgesetzten ein Formular für die individuelle Gefährdungsbeurteilung. Optimalerweise füllen Sie dieses Formular gemeinsam mit der Schwangeren aus. Zu den Ergebnissen, den damit verbundenen Schutzmaßnahmen und den Anpassungen der Arbeitsbedingungen muss mit der Schwangeren ein Gespräch geführt werden.

Das ausgefüllte und von den Beteiligten unterzeichnete Formular ist an den Betriebsärztlichen Dienst zu übersenden. Dies geht per Hauspost an die Anschrift: Betriebsärztlicher Dienst, Campus Süd, Zwischenbau B.

Weitere Handlungsempfehlungen für Vorgesetzte sind in dieser Information beispielhaft zusammengestellt.

Bei Fragen zu Arbeitsschutzaspekten können sich alle Beteiligten jederzeit an den Betriebsärztlichen Dienst und das Referat Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz wenden.