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Exkursionen und Dienstreisen im In- und Ausland

Gefährdungsbeurteilung

Grundsätzlich ist im Vorfeld durch die/ den Verantwortlichen der Lehr- und Forschungseinrichtung eine Gefährdungsbeurteilung bezüglich des Reiseziels und der damit verbundenen erhöhten Gesundheitsrisiken erforderlich.

Die Gefährdungsermittlung für das Dienstreise- oder Exkursionsprojekt berücksichtigt unter anderem folgendes Punkte:

  • Anreise
  • Aufenthaltsdauer und Aufenthaltsorte
  • Wohn- und Ernährungssituation vor Ort
  • Konkrete Tätigkeiten/ Aufgaben vor Ort (z. B. eine Kongressteilnahme ist anders zu bewerten als eine Ausgrabungstätigkeit)
  • Klimabelastung/ Höhe über Meeresspiegel
  • Infektionskrankheiten
  • Gefährdung durch Insekten, Parasiten, Gifttiere

Es ist zu klären, ob und wieweit diese Risiken durch geeignete Maßnahmen reduziert werden können, ggf. sind geeignete Maßnahmen festzulegen, wie z.B.:

  • Schutzausrüstung
  • Organisation von geeigneten Unterkünften und Ernährung
  • Notfallausrüstung
  • Organisation externer Hilfe

Muster für Gefährdungsbeurteilungen sind im Serviceportal zu finden:

Informationen im Serviceportal

Im Serviceportal finden Sie weitere Informationen zu den Themen:

  • Krankenrücktransport
  • Gruppen-Krankenversicherung für Beschäftigte auf Dienstreisen
  • Möglichkeit der Gruppen-Krankenversicherung für Studierenden-Exkursionen
  • Informationen und Registriermöglichkeiten über das Auswärtige Amt
  • Unfallversicherungsschutz für Studierende

Arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge

Der Arbeitgeber bzw. der Dienstherr hat dafür Sorge zu tragen, dass Beschäftigte bei beruflichen Tätigkeiten in den Tropen, Subtropen und bei sonstigen Auslandsaufenthalten mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen an einer Pflichtvorsorgemaßnahme beim Betriebsärztlichen Dienst der TU Dortmund teilnehmen. Erhöhte gesundheitliche Risiken und damit verbundene besondere gesundheitliche Belastungen sind in der Regel bei einem Aufenthalt in den Gebieten zwischen 30 Grad nördlicher und südlicher Breite anzunehmen. Die Teilnahme an der Pflichtvorsorge (ärztliches Beratungsgespräch sowie eventuelle Untersuchung/ Impfung) ist Voraussetzung für den Reiseantritt. Eine Beratung durch einen nicht nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G35 ermächtigten Arzt (z.B. Hausarzt) ist nicht ausreichend. Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit dem Betriebsärztlichen Dienst über  Frau Schmidt.

Inhalte:

  • Individuelle Beratung hinsichtlich spezieller gesundheitlicher Risiken
  • ggf. reisemedizinische Impfungen

Impfungen werden nach individueller ärztlicher Indikationsstellung unter Berücksichtigung von Art und Ziel der Reise, Aufenthaltsdauer, Impfstatus und Gesundheitszustand der Reisenden empfohlen und ggf. durchgeführt.

Für Informationen steht Beschäftigten der TU Dortmund der Betriebsärztliche Dienst zur Verfügung. Eine Gefährdungsbeurteilung und Beratung sollte möglichst frühzeitig erfolgen, da bei verschiedenen Impfungen erst nach Ablauf von Wartezeiten ein vollständiger Impfschutz gegeben ist.

Die Kosten für die Impfstoffe und ggf. der Malariaprophylaxe für die dienstlich erforderliche Reise und der damit notwendigen Vororttätigkeit werden den jeweiligen Verantwortungsbereichen/ Fakultäten/ Einrichtungen in Rechnung gestellt. Eine Kostenbeteiligung der Beschäftigten hierfür ist unzulässig. Selbstverständlich hat jede/ jeder Beschäftigte die freie Arztwahl, allerdings ist bei Beratung durch einen externen Arzt (dieser muss über die Ermächtigung für arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Grundsatz G 35 verfügen) nur die Erstattung der Impfstoffe bzw. die Malariaprophylaxe erstattungsfähig. Eventuell anfallende Kosten für Beratung oder Untersuchung sind dann von den Betroffenen selbst zu tragen.

Soweit Studierende an Auslandsexkursionen teilnehmen, muss laut Auskunft der Unfallkasse NRW unterschieden werden, ob eine Teilnahme im Rahmen des Studiums zwingend vorgeschrieben ist, bzw. ob Alternativen angeboten werden. Studierende sind bei Pflichtveranstaltungen im Zusammenhang mit dem Studium gesetzlich unfallversichert und deswegen muss die TU Dortmund, im Rahmen der zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung, erforderliche Maßnahmen umsetzen. Dazu kann in Einzelfällen auch die Notwendigkeit zum Impfschutz bzw. zur Malariaprophylase gehören.