Arbeitsmedizinische Vorsorge
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Beschäftigten eine, den gesetzlich vorgegebenen Richtlinien entsprechende, arbeitsmedizinische Betreuung anzubieten. Die arbeitsmedizinische Vorsorge findet bei der Aufnahme der Tätigkeit und nach gewissen Zeiträumen statt. An der TU Dortmund erfolgt die Anmeldung nicht zentral bei der Einstellung durch das Personaldezernat, sondern die Führungskräfte in jedem Arbeitsbereich sind für die Anmeldung verantwortlich. Die Auswahl der notwendigen Vorsorgemaßnahmen erfolgt auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes und der Tätigkeit.
Formular für eine Erstanmeldung. Die Folgeeinladungen erfolgen automatisch durch das Referat Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz.
Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge
Es wird unterschieden zwischen Pflichtvorsorge, die Voraussetzung für die Ausübung einer bestimmten Tätigkeit ist und Angebotsvorsorge, die der Arbeitgeber seinen Beschäftigten anbieten muss.
Die Wunschvorsorge ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Arbeitgeber - sozusagen als letzte Stufe der Triologie - bei allen Arbeitstätigkeiten gewähren muss. Dieser Anspruch besteht nur dann nicht, wenn nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen ist.
Anhand der Gefährdungsbeurteilung gehören ein Gespräch mit Arbeitsanamnese und ggf. anschließenden Untersuchungen dazu.
Als zusätzliches Angebot über die arbeitsmedizinische Vorsorge hinaus organisiert das Team des BGM präventive Angebote für die Beschäftigten. Beispiele sind Grippeschutz-Impfaktionen und Gesundheitstage.
Nach den gesetzlichen Regelungen finden bei allen arbeitsmedizinischen Vorsorgen keine Informationen des Arbeitgebers über die Untersuchungsergebnisse statt (Schweigepflicht/ Datenschutz). Die Beschäftigten werden über die Ergebnisse sowie die Befunde von dem betriebsärztlichen Dienst beraten. Auf Wunsch der Beschäftigten werden die Ergebnisse schriftlich zur Verfügung gestellt.
Den Beschäftigten der TU Dortmund entstehen durch die Vorsorgen keine Kosten und die Vorsorgen finden in der Regel während der Arbeitszeit statt.
Bei Beratungsbedarf nehmen Sie bitte Kontakt mit Frau Schmidt zur Vereinbarung eines Termins auf oder wenden Sie sich direkt an den Betriebsärztlichen Dienst während seiner Sprechstunde jeden Dienstag von 14:00 bis 16:00 Uhr.