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Sonderabfall-/ Chemikalienentsorgung

Regal mit Chemikalien © Ref. 7​/​TU Dortmund

Im Zwischenlager für Sonderabfälle des Referats Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz werden Ihre Gefahrstoffe zwischengelagert und einer ordnungsgemäßen und umweltverträglichen Entsorgung bei gewerblichen Entsorgungsfachbetrieben zugeführt.

Ihre Ansprechpartner sind Frau Klauke und  Herr Dr. Voß.

Oder eine E-Mail an sonderabfalltu-dortmundde. Wir werden uns dann bei Ihnen melden.

 

Gefährliche Abfälle

Bei uns erhalten Sie geeignete Leerbehälter für die Sammlung Ihrer Abfälle, Vorlagen für Kennzeichnungsetiketten und fachkundige Beratung.

Die Einrichtungen haben die Verantwortung für Ihre Abfallstoffe und sind verantwortlich hinsichtlich der Folgen, die entstehen, wenn eine unsachgemäße Sammlung, Mischung oder Deklarierung erfolgt.

Bereits bei der Planung, Beschaffung bzw. bei der Erstellung von Forschungschemikalien, die selbst deklariert werden müssen, liegt die Fachkunde naturgemäß nur bei der jeweiligen Einrichtung vor.

Sammlung

  • Alle Behälter müssen geeignet, gekennzeichnet, dicht verschlossen und äußerlich völlig sauber sein.
  • Überlagerte, beschädigte, undichte oder verunreinigte Behälter sind vorab gesondert anzumelden.
  • In diesen Fällen sind gemeinsam Abholmodalitäten und geeignete Umverpackungen festzulegen.

Modalitäten der Übergabe

  • Jede Abfallanlieferung / -abholung erfordert eine schriftliche Anmeldung  mit dem Entsorgungsformular.
  • Eine fachkundige Beratung ist zum Ausfüllen oft notwendig. Bitte kontaktieren Sie uns.
  • Machen Sie möglichst genaue Angaben bezüglich der Inhaltsstoffe der einzelnen Gebinde.
  • Laborinterne Kürzel oder Trivialnamen reichen nicht aus.
  • Alle Gebinde müssen von Ihnen eindeutig gekennzeichnet sein.
  • Alte, nicht zutreffende Kennzeichnungen müssen entfernt werden, verschmutzte oder unleserliche Etiketten sind zu ersetzen.
  • Vorlagen finden Sie im Abfallwegweiser
  • Die Gebinde müssen dicht verschlossen, äußerlich sauber und frei von Chemikalienresten sein.
  • Sammelbehälter für Lösemittel und andere Flüssigkeiten dürfen bis maximal 90% befüllt werden.
  • Substanzen dürfen keine Gase freisetzen oder selbstentzündliche Komponenten enthalten.
  • Des Weiteren sind alle im Abfallwegweiser aufgeführten Punkte zu beachten.