Grundlagen
Einführung in die Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung
Eine Gefährdungsbeurteilung ist eigentlich sehr einfach und meist sogar mit den eigenen "Bordmitteln", nämlich dem "gesunden Menschenverstand" und dem eigenen Bauchgefühl durchführbar. Und verschwendete Zeit ist sie schon gar nicht, denn sie sorgt nicht nur dafür, dass die Arbeit an der TU Dortmund in allen Bereichen sicherer wird, sondern auch, dass der Versicherungsschutz durch die Unfallkasse NRW im Falle eines arbeitsbedingten Unfalls oder einer Erkrankung (trotz aller Vorsichtsmaßnahmen) greift und Sie als verantwortliche Person nicht selbst haften müssen.
Ob Sie es glauben oder nicht...
Sie haben reichlich Erfahrung in der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen!
Sie sind darin sogar sehr routiniert - und zwar bereits fast Ihr ganzes Leben lang.
Sie glauben das nicht?
- Würden Sie bei Glatteis ohne Weiteres aufs Fahrrad steigen und losfahren?
- Würden Sie bei dichtem Nebel eher langsam oder eher schnell über die kurvige Landstraße brettern?
Warum oder warum nicht?
Einige Situationen sind etwas überzogen und nicht alltäglich, andere eher schon. Sobald Sie abwägen, ob Sie sich in eine dieser Situationen begeben oder nicht, haben Sie die Situation analysiert, ein Risiko (für sich oder Ihre Mitarbeiter*innen) ermittelt und eine Entscheidung getroffen, ob Sie sich dem aussetzen wollen oder nicht. Diese Entscheidung ist eine Maßnahme und beruht in diesem Fall alleine auf Ihrer Erfahrung, dem "gesunden Menschenverstand" oder dem Bauchgefühl.
Es gibt auch kein RICHTIG oder FALSCH, sondern eine Angemessenheit.
Beispiel: Büroarbeitsplatz
Die Gefährdungsbeurteilung auf Basis der Möbel-Rahmenverträge ergonomisch ausgestatteter Büroarbeitsplätze in der TU Dortmund kann sehr kurz dokumentiert sein.
Eine Gefährdungsbeurteilung für eine selbstentwickelte Forschungsapparatur mit entzündlichen Einsatzstoffen – dafür benötigt man Fachkenntnisse und eine umfangreiche, aussagekräftige Dokumentation.
Daher ist die Erstellung insbesondere an einem naturwissenschaftlichen, experimentellen Arbeitsplatz schon etwas zeitaufwändig und nicht alleine aufgrund von Erfahrung oder Bauchgefühl machbar. Aber dafür unterstützen wir vom Referat Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz Sie dabei.
Es gibt keine einheitliche Regelung, wie genau eine Gefährdungsbeurteilung aussehen muss. Das bleibt jedem, der eine Gefährdungsbeurteilung erstellen muss, letztlich selbst überlassen. Was es - zugegeben - nicht einfacher macht.
Unser Anliegen ist es, wenn Sie schon als Verantwortliche(r) die Hauptarbeit damit haben, Ihnen eine (oder mehrere) Vorlage(n) bereitszustellen, die möglichst einfach und selbsterklärend ist (sind).