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Dienstreisen

Die Verantwortlichen der Lehr- und Forschungseinrichtungen oder auch die Leitung von Exkursionen sind verantwortlich für die Organisation der Reise sowie für die Einhaltung der Vorgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Die Teilnehmenden haben die Vorgaben einzuhalten.

Grundsätzlich ist im Vorfeld durch die Verantwortlichen der Lehr- und Forschungseinrichtungen eine Gefährdungsbeurteilung bezüglich des Reiseziels und der damit verbundenen erhöhten Gesundheitsrisiken erforderlich. Ergänzend sind weitere Pflichten, z. B. in Rahmen des Notfallvorsorge einzuhalten.

Die Gefährdungsermittlung für das Dienstreise- oder Exkursionsprojekt berücksichtigt unter anderem folgendes Punkte:

  • Anreise
  • Aufenthaltsdauer und Aufenthaltsorte
  • Wohn- und Ernährungssituation vor Ort
  • Konkrete Tätigkeiten/ Aufgaben vor Ort (z. B. eine Kongressteilnahme ist anders zu bewerten als eine Ausgrabungstätigkeit)
  • Klimabelastung/ Höhe über Meeresspiegel
  • Infektionskrankheiten
  • Gefährdung durch Insekten, Parasiten, Gifttiere

Es ist zu klären, ob und wieweit diese Risiken durch geeignete Maßnahmen reduziert werden können, ggf. sind geeignete Maßnahmen festzulegen, wie z.B.:

  • Schutzausrüstung
  • Organisation von geeigneten Unterkünften und Ernährung
  • Notfallausrüstung
  • Organisation externer Hilfe

Muster für Gefährdungsbeurteilungen sind im Serviceportal zu finden:

Soweit Studierende an Auslandsexkursionen teilnehmen, muss laut Auskunft der Unfallkasse NRW unterschieden werden, ob eine Teilnahme im Rahmen des Studiums zwingend vorgeschrieben ist, bzw. ob Alternativen angeboten werden. Studierende sind bei Pflichtveranstaltungen im Zusammenhang mit dem Studium gesetzlich unfallversichert und deswegen muss die TU Dortmund, im Rahmen der zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung, erforderliche Maßnahmen umsetzen.

Im Serviceportal sind Informationen und Formulare (zumeist mehrsprachig) hinterlegt.

  • Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung von Reisen
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge (Pflicht !) bei Auslandsreisen mit klimatischen oder hygienischen Besonderheiten
  • Dienstreisen zu Zielen mit vergleichbaren Bedingungen wie Deutschland
  • Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz (ohne Beamte)
  • Unfallversicherungsschutz Beamte
  • Infos zur Auslandsreise-Krankenversicherung der TU (incl. 24/7 Notfallnummern)
  • Auslandsreisen/ Exkursionen mit Studierenden
  • Notfallvorsorge, -management
  • Umgang mit Reisewarnungen und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes
  • Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes