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Gefährdungsbeurteilungen

Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilungen ist gesetzlich erforderlich. Das Referat Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz stellt Ihnen Instrumente zur Dokumentation Ihrer Gefährdungsbeurteilungen zur Verfügung.

Eine Gefährdungsbeurteilung ist von jeder Einrichtung/ Lehrstuhl/ … seit 1996 verpflichtend durchzuführen. Seit dem 19. Juli 2010 ist eine fehlende Dokumentation bei Prüfung durch die staatlichen Aufsichtsbehörden eine Ordnungswidrigkeit.

Zuständig und verantwortlich sind die Inhaber*innen von Leitungsfunktionen. Da die Mitarbeiter*innen ihre Arbeitssituation am besten kennen, sollten sie bei der Gefährdungsbeurteilung unbedingt beteiligt werden.

Falls Sie eine Unterstützung bei der jährlichen Unterweisung mit den Themen: Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz und Notfallmanagement benötigen, kontaktieren Sie uns ebenfalls. Dieser Vortragspart kann von den Referats-Mitarbeiter*innen in Ihrer Unterweisungsveranstaltung nach Terminabsprache übernommen werden. Ihre Ansprechpartnerin ist Claudia Hannappel.

Anmerkungen

Das Dokument der Gefährdungsbeurteilung verbleibt in Ihrem Bereich. Bei Begehungen und nach Schadensfällen wird das Dokument ggf. von der Hochschulleitung, dem beauftragten Referat 7, der Aufsichtsbehörde, dem Unfallversicherungsträger und den ermittelnden Behörden angefordert. Eine Gefährdungsbeurteilung ist als Verbesserungsprozess zu verstehen. Als Verantwortliche müssen Sie ständig, insbesondere nach Änderung des Arbeitsprozesses, bei neuen Mitarbeiter*innen oder Maschinen diese Bögen überarbeiten. Bei sicherheitswidrigen Zuständen, welche nicht in Ihren Aufgabenbereich fallen, besteht eine Meldepflicht gegenüber der zuständigen Stelle, z. B. dem Dezernat für Bau- und Facilitymanagement.

Ihre Ansprechpartnerin zu Gefährdungsbeurteilungen zur psychische Gefährdungen/ der Zufriedenheitsbefragung/ dem Führungskräftefeedback ist im Dezernat Personal Frau Parker.