Zum Inhalt

Ersthelfer*in

Ersthelfer*innen sind ein Bestandteil der Erste-Hilfe-Organisation, welche von der Hochschulleitung generell und den Führungskräften vor Ort sichergestellt werden muss.

Die Ersthelfer*innen sind ausgebildeter Laien, die als Erste am Ort des Geschehens Maßnahmen ergreifen können, um akute Gefahren für Leben und Gesundheit abzuwenden.

10 % der Beschäftigten (Studierende zählen hier nicht dazu) müssen als Ersthelfer*innen ausgebildet sein.

Die Kenntnisse müssen alle zwei Jahre in einem eintägigen Kurs aufgefrischt werden.

Einzelheiten zum Kursangebot können Sie über Andreas Rabe erfahren. Aufgrund der Vorgaben der Unfallkasse NRW können Studierende der Hochschulen leider nicht an den von dort finanzierten Kursen zur Ersten-Hilfe teilnehmen.

Studierende erhalten Kursangebote über den Hochschulsport.

Informationen zu den Ersthelfer*innen in Ihrem Arbeitsbereich erhalten Sie in Ihrer jährlichen Unterweisung durch Ihre Vorgesetzten oder bei Andreas Rabe.