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Sicherheit im Ernstfall

Ein Brand stellt eine ernsthafte Gefahr für die Gesundheit und das Leben von Beschäftigten dar und kann zudem die Existenz eines Unternehmens bedrohen. Umso wichtiger ist es, präventiv für einen umfassenden Brandschutz zu sorgen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezielt darauf vorzubereiten, im Notfall richtig zu handeln. Eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer oder zur Brandschutzhelferin bietet genau diese Vorbereitung.

Warum sind Brandschutzhelfer so wichtig?

Brandschutzhelfer übernehmen im Ernstfall eine entscheidende Rolle: Sie wissen, wie Feuerlöschanlagen bedient werden und können ihre Kolleginnen und Kollegen bei einem Feueralarm unterstützen. Ihre Ausbildung ist zwar nicht zeitaufwändig, aber sie vermittelt essenzielles Wissen und praktische Fähigkeiten, um Entstehungsbrände effektiv zu bekämpfen – ohne dabei die eigene Sicherheit zu gefährden. Darüber hinaus tragen sie dazu bei, dass alle Beschäftigten das Gebäude sicher verlassen können.

Die rechtlichen Grundlagen für die Qualifikation von Brandschutzhelfern bilden das Arbeitsschutzgesetz (§10 Absatz 2) sowie die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“). Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat mit der Information 205-023 „Brandschutzhelfer“ eine hilfreiche Übersicht über Inhalte und Anforderungen der Ausbildung veröffentlicht.

Ziele der Ausbildung

Die Schulung zum Brandschutzhelfer verfolgt klare Ziele:

  • Sicherer Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen, wie sie Entstehungsbrände schnell und effizient bekämpfen.
  • Unterstützung bei Evakuierungen: Im Notfall helfen sie dabei, dass alle Personen das Gebäude selbstständig verlassen können.
  • Praktische Übungen: Neben theoretischem Wissen steht auch das Training mit Feuerlöschern im Fokus.

Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Bereich?

Die notwendige Anzahl von ausgebildeten Brandschutzhelfenden ergibt sich aus einer Gefährdungsbeurteilung des jeweiligen Bereichs. Nach ASR A2.2 wird bei normaler Brandgefährdung (z. B. Büronutzung) ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten als ausreichend angesehen. Allerdings können je nach spezifischen Gegebenheiten höhere Quoten sinnvoll sein – etwa bei erhöhter Brandgefährdung, hoher Wertekonzentration oder einer großen Anzahl anwesender Personen wie Besucherinnen und Besuchern oder Personen mit eingeschränkter Mobilität.

Auch Faktoren wie Schichtbetrieb sowie Abwesenheit durch Urlaub, Krankheit oder Fortbildung müssen berücksichtigt werden. Selbst wenn automatische Löschanlagen vorhanden sind, bleibt die Grundausbildung notwendig – denn solche Anlagen haben keinen Einfluss auf das Risiko eines Brandes selbst.

Wer kann als Brandschutzhelfer eingesetzt werden?

Beschäftigte mit einer abgeschlossenen Grundausbildung bei einer freiwilligen Feuerwehr können direkt als Brandschutzhelfer tätig werden – vorausgesetzt, ihre Ausbildung beinhaltete eine praktische Unterweisung am Feuerlöscher und sie sind mit den betrieblichen Gegebenheiten vertraut.

Ansonsten gibt es keine Beschränkungen.

Interne Schulungen an der TU Dortmund

An der TU Dortmund erfolgt die Ausbildung ausschließlich hochschulintern gemäß den Vorgaben der DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer“. Externe Interessierte verweisen wir freundlich auf gewerbliche Anbieter entsprechender Schulungen.

Für weitere Informationen rund um den Themenbereich "Brandschutz" sowie zur Anmeldung für interne Schulungen stehen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

Wir freuen uns darauf, Sie in einer unserer Schulungen begrüßen zu dürfen!

Informationen zu Brandschutz an der TU Dortmund (Serviceportal)

Interne Schulungsangebote (Serviceportal)

DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer“