Allgemeine Verhaltensregeln im Brandfall
Sicherheit durch richtiges Handeln
Ein Brandfall erfordert besonnenes und zielgerichtetes Handeln, um die eigene Sicherheit und die der Mitmenschen zu gewährleisten. An der Technischen Universität Dortmund gelten klare Verhaltensregeln, die Ihnen helfen, in einer solchen Situation angemessen zu reagieren. Diese Regeln gliedern sich in vier zentrale Punkte:
- Ruhe bewahren
Panik kann gefährliche Situationen verschärfen. Bewahren Sie Ruhe und handeln Sie überlegt. - Brand melden
Melden Sie den Brand unverzüglich über einen Feuermelder oder telefonisch bei der Feuerwehr (Uni-Telefon: 0-112, Handy: 112). Geben Sie dabei folgende Informationen:- Wo brennt es?
- Was brennt?
- Wer meldet den Brand?
- Wie viele Verletzte gibt es? Gibt es besondere Gefahren?
Warten Sie auf mögliche Rückfragen! Informieren Sie zusätzlich, wenn möglich, die Leitwarte der TU Dortmund unter +49 231 755 3333.
- In Sicherheit bringen
Verlassen Sie das Gebäude zügig und begeben Sie sich zur Sammelstelle. Die Standorte der Sammelstellen sind im Flucht- und Rettungswegplan eingetragen – informieren Sie sich vorab darüber! Halten Sie Fluchtwege frei und unterstützen Sie gegebenenfalls andere Personen beim Verlassen des Gebäudes. - Löschversuch unternehmen
Falls möglich, starten Sie einen Löschversuch mit einem Feuerlöscher. Achten Sie dabei unbedingt auf Ihre eigene Sicherheit! Brennende Personen können ebenfalls mit einem Feuerlöscher gelöscht werden – halten Sie dabei mindestens einen Meter Abstand und richten den Löschstrahl nicht direkt ins Gesicht.
Vorsichtsmaßnahmen für den Alltag
Präventives Verhalten ist entscheidend, um Brände zu vermeiden und im Ernstfall vorbereitet zu sein:
Arbeitsplatz einprägen
Machen Sie sich mit Ihrem Arbeitsumfeld vertraut:
- Wo befindet sich das nächste Telefon?
- Wo ist der nächste Feuermelder?
- Wo ist der nächste Feuerlöscher?
- Wo sind die nächstgelegenen Notausgänge?
Umgang mit Elektrogeräten
Schadhafte Elektrogeräte, Kabel oder Steckdosen dürfen nicht verwendet werden und müssen sofort außer Betrieb genommen werden. Reparaturen dürfen ausschließlich von fachkundigen Personen (z.B. durch die zentralen wissenschaftlichen Werkstätten) durchgeführt werden.
Rauchen und offene Flammen
Rauchen ist nur im Freien gestattet (dies gilt auch für E Zigaretten und Verdampfer). Kerzen sowie andere offene Flammen sind aus Sicherheitsgründen verboten.
Freihalten von Fluchtwegen
Flure und Treppenhäuser dienen als lebenswichtige Fluchtwege sowie als Zugangswege für die Feuerwehr. Es ist strikt untersagt, dort elektrische Geräte (je nach Baugenehmigung; für Rückfragen stehen Ihnen die Brandschutzbeauftragten zur Verfügung) zu betreiben oder brennbare Gegenstände abzustellen. Blockierte oder verrauchte Bereiche verzögern Rettungsmaßnahmen erheblich.
Rauchabschlusstüren nutzen
Rauchabschlusstüren verhindern eine Ausbreitung von Rauchgasen in Gebäudeabschnitten. Diese Türen dürfen niemals durch Keile oder andere Hilfsmittel offengehalten werden! Wenn Türen betriebsbedingt offen stehen müssen, sollten sie mit Magnetsteuerungen ausgestattet sein.
Zugang für Feuerwehr freihalten
Parken auf Zugangswegen der Feuerwehr oder vor Hydranten ist strengstens verboten! Dies kann lebensrettende Maßnahmen behindern.
Verhalten bei einem Brandalarm
Im Falle eines Brandalarms verlassen alle Personen unverzüglich das Gebäude über die vorgesehenen Fluchtwege und begeben sich zur Sammelstelle. Halten Sie sich an folgende Schritte:
- Melden des Brands (siehe oben).
- Sicheres Verlassen des Gebäudes.
- Falls möglich: Löschversuch unter Berücksichtigung des Eigenschutzes.
- Unterstützung anderer Personen beim Evakuieren.
Feuerlöscher können auch zum Löschen von brennenden Personen eingesetzt werden – achten Sie hierbei darauf:
- Einen Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter einzuhalten.
- Den Löschstrahl nicht direkt ins Gesicht zu richten.